abgeschleppte Fahrzeuge Informationserteilung

    Abgeschlepptes Fahrzeug Auskunft erhalten

    Ihr Auto wurde behördlich abgeschleppt. Hier erfahren Sie mehr zum weiteren Fortgang.

    Beschreibung

    Das Abschleppen von falsch geparkten Fahrzeugen wird auch als "Umsetzung" bezeichnet. Fahrzeuge werden abgeschleppt, wenn konkrete Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung entstehen und dadurch insbesondere Verkehrsgefährdungen oder -behinderungen zu befürchten sind.  

    Zuständigkeit

    Um den neuen Standort Ihres Fahrzeugs in Erfahrung zu bringen, wenden Sie sich an Ihre Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung. 

    Ansprechpartner

    Gemeinde Bischoffen - Standesamt/Ordnung/Verkehr/Soziales

    Adresse

    Postanschrift

    Schulstraße 23

    35649 Bischoffen

    Öffnungszeiten

    Mo.-Fr. 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr Mo. 13.30 Uhr bis 15.30 Uhr Do. 13.30 Uhr bis 17.00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 06444 9231-12

    Telefax: 06444 9231-49

    E-Mail: m.kauss@bischoffen.de

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 06.03.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    Identitätsnachweis

    Voraussetzungen

    Ihr Fahrzeug wurde abgeschleppt.

    Kosten

    In der Regel fallen für das Abschleppen eines Fahrzeugs Kosten an. Diese variieren.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Kommunale Rahmenleistung

    Version

    Technisch geändert am 03.01.2023

    Stichwörter

    Verbringung, Falschparker, Kraftfahrzeug, Halteverbot, Kfz, Umsetzung, Fahrzeug, Versetzung, Haltestelle, Entfernung von Fahrzeugen, Transporter, Auto, Pkw, Kfz-Umsetzung, Motorrad, Unfall, Diebstahl, Abschleppen, Busspur

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English