Ausweispflicht Befreiung für dauerhaft untergebrachte Personen
Wenn Sie voraussichtlich dauerhaft in einem Krankenhaus, einem Pflegeheim oder einer ähnlichen Einrichtung untergebracht sind, dann können Sie von der Pflicht befreit werden, einen Personalausweis zu haben.
Beschreibung
Sollte ein/e Betreuer/in bestellt worden sein, kann auch diese/r einen schriftlichen Antrag auf Befreiung von der Ausweispflicht für den Betreuten stellen.
Dies gilt insbesondere für dauerhaft untergebrachte Personen, wie zum Beispiel Heimbewohner.
zuständige Stelle
Pass- und Personalausweisbehörde (Oberbürgermeister/-in oder Bürgermeister/-in) beziehungsweise Bürgeramt der Wohnortgemeinde
Ansprechpartner
Gemeinde Bischoffen - Melde- und Passwesen/Information
Adresse
Postanschrift
Schulstraße 23
35649 Bischoffen
Öffnungszeiten
Mo.-Fr. 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr Mo. 13.30 Uhr bis 15.30 Uhr Do. 13.30 Uhr bis 17.00 Uhr
Kontakt
Telefon: 06444 9231-11
Telefax: 06444 9231-49
E-Mail: m.stroeher@bischoffen.de
Kontaktperson
Herr Michael Ströher
Postanschrift
Schulstraße 23
35649 Bischoffen
Telefon Festnetz: 06444 9231-11
Fax: 06444 9231-49
E-Mail: m.stroeher@bischoffen.de
Formulare
Antrag Befreiung von der Ausweispflicht
Voraussetzungen
-
Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
-
Gemeldet in der Kommune mit Hauptwohnsitz
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 21.07.2022
Stichwörter
Personaldokument, Ausweis, Befreiung, einwilligungsunfähig, Handlungsunfähigkeit, Pflegeheim, ePA, Krankenhaus, elektronischer Personalausweis, handlungsunfähig, PA, Dauerhafte Unterbringung, Einwilligungsunfähigkeit, Ausweispflicht, nPA, Personalausweis