Anzeige des Gewerbebetriebs eines Pfandleihers

    Pfandleih- oder Pfandvermittlerbetrieb (Anzeige)

    Beschreibung

    Wenn Sie mit dem Betrieb eines Pfandleih- oder Pfandvermittlergewerbes beginnen, haben Sie anzuzeigen, welche Räume Sie für den Gewerbebetrieb nutzen. Gleiches gilt beim Wechsel der genutzten Räume für die genannten Gewerbebetriebe.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an die jeweilige Stadt / Gemeinde (Ordnungsamt).

    Ansprechpartner

    Fachdienst Sicherheit & Ordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Mühlgrabenstraße 1

    35614 Aßlar

    Parkmöglichkeiten

    Parkplatz: Am Rathaus / Am Sportgelände
    Anzahl der Stellplätze: 140
    Gebührenfrei

    Behindertenparkplatz: Am Rathaus / Am Sportgelände
    Anzahl der Stellplätze: 3
    Gebührenfrei

    Öffnungszeiten

    Bitte vereinbaren Sie einen Termin. Erst nach Terminvereinbarung ist ein Besuch zu folgenden Zeiten möglich:

    Mo. 08:00 - 12:00 Uhr, 13:30 - 16:00 Uhr
    Di. 07:00 - 12:00 Uhr, 13:30 - 16:00 Uhr
    Mi. 08:00 - 12:00 Uhr
    Do. 08:00 - 12:00 Uhr, 13:30 - 18:00 Uhr
    Fr. 08:00 - 12:00 Uhr

    Internet

    Bankverbindung

    Stadt Aßlar

    Empfänger: Stadt Aßlar

    IBAN: DE90 5155 0035 0020 0001 05

    BIC: HELADEF1WET

    Bankinstitut: Sparkasse Wetzlar

    Version

    Technisch geändert am 02.01.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    Formlose Mitteilung, ggf. mit Kopie des Grundrisses ist ausreichend. Bitte nehmen Sie Bezug auf Ihren Erlaubnisbescheid und nennen Sie das Entscheidungsdatum sowie das behördliche Aktenzeichen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Keine.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Pfandsache, Pfandhaus, Pfänder, Pfandleiher, Pfandvermittler, Kredit, Pfandleihe, Pfandsachen, Pfandleihanstalt, Leihhaus, Pfandgläubiger

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English