Genehmigung für den Gelegenheitsverkehr mit Kraftomnibussen Erteilung

    Genehmigung für Kraftomnibusse beantragen

    Sie möchten ein Kraftomnibusunternehmen betreiben? Die hierfür notwendige Genehmigung können Sie bei der für Sie zuständigen Genehmigungsbehörde beantragen.

    Beschreibung

    Für die gewerbsmäßige Beförderung von Personen mit Kraftomnibussen benötigen Sie eine Genehmigung. Einen entsprechenden Antrag können Sie bei der für Sie zuständigen Genehmigungsbehörde stellen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    • Für die Genehmigungen für Gelegenheitsverkehr mit KOM sind die Regierungspräsidien in Kassel, Gießen und Darmstadt zuständig.
    • Beim Gelegenheitsverkehr mit Pkw liegt die Zuständigkeit bei den Städten und Gemeinden über 7.500 Einwohnern, ansonsten bei den Landkreisen
    • Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Betriebssitz des Verkehrsunternehmens.

    Ansprechpartner

    Fachdienst Sicherheit & Ordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Mühlgrabenstraße 1

    35614 Aßlar

    Parkmöglichkeiten

    Parkplatz: Am Rathaus / Am Sportgelände
    Anzahl der Stellplätze: 140
    Gebührenfrei

    Behindertenparkplatz: Am Rathaus / Am Sportgelände
    Anzahl der Stellplätze: 3
    Gebührenfrei

    Öffnungszeiten

    Bitte vereinbaren Sie einen Termin. Erst nach Terminvereinbarung ist ein Besuch zu folgenden Zeiten möglich:

    Mo. 08:00 - 12:00 Uhr, 13:30 - 16:00 Uhr
    Di. 07:00 - 12:00 Uhr, 13:30 - 16:00 Uhr
    Mi. 08:00 - 12:00 Uhr
    Do. 08:00 - 12:00 Uhr, 13:30 - 18:00 Uhr
    Fr. 08:00 - 12:00 Uhr

    Internet

    Bankverbindung

    Stadt Aßlar

    Empfänger: Stadt Aßlar

    IBAN: DE90 5155 0035 0020 0001 05

    BIC: HELADEF1WET

    Bankinstitut: Sparkasse Wetzlar

    Version

    Technisch geändert am 02.01.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Regierungspräsidium Gießen - Dezernat III 33 - Verkehr

    Adresse

    Hausanschrift

    Landgraf-Philipp-Platz 1 - 7

    35390 Gießen

    (Hauptgebäude/Fristenbriefkasten)

    Postanschrift

    Postfach 10 08 51

    35338 Gießen

    Hausanschrift

    Colemanstraße 5

    35394 Gießen

    (Besucheradresse)

    Öffnungszeiten

    Bitte vereinbaren Sie einen Termin. Erst nach Terminvereinbarung ist ein Besuch zu folgenden Zeiten möglich:

    Mo. 08:00 - 16:30 Uhr
    Di. 08:00 - 16:30 Uhr
    Mi. 08:00 - 16:30 Uhr
    Do. 08:00 - 16:30 Uhr
    Fr. 08:00 - 15:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: +49 641 303-0(Zentrale)

    Telefax: 0641 303-2389

    E-Mail: rp-giessen@rpgi.hessen.de

    Formulare

    Sie finden den Genehmigungsantrag auf der folgenden Internetseite rechts im Downloadbereich (Antrag Gelegenheitsverkehr).

    Version

    Technisch geändert am 10.01.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    - Antrag auf Erteilung der Kraftomnibusgenehmigung (Name, Vorname der Antragstellerin oder des Antragstellers; Wohn- und Betriebssitz; bei natürlichen Personen Geburtstag, Geburtsort; Anzahl der Fahrzeuge, Fahrzeugtyp, Fassungsvermögen der zum Einsatz kommenden Fahrzeuge)

    - Dienstzeugnisse oder Prüfungszeugnisse (zur fachlichen Eignung) der Antragstellerin oder des Antragstellers oder der zur Führung der Geschäfte bestellten Person

    - Eigenkapitalbescheinigung / Zusatzbescheinigung (Vordruck gem. § 2 Abs. 2 Nr. 2/ § 2 Abs.3 der Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr -PBZugV), nicht älter als 3 Monate

    - Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, der Gemeinde, der Träger der Sozialversicherung und der Berufsgenossenschaft, nicht älter als 3 Monate (vom Unternehmen, der gesetzlichen Vertreterin oder dem gesetzlichen Vertreter sowie der zur Führung der Geschäfte bestellten Person / Verkehrsleitung)

    - Führungszeugnis zur Vorlage bei der Behörde nach § 30 Absatz 5 BZRG

    - Auszug aus dem Gewerbezentralregister nach § 150 Absatz 5 GewO (bei Unternehmen)

    - Auszug aus dem Fahreignungsregister (FAER)

    Allgemeine Unterlagen:

    - Fahrzeugliste

    - Nachweis der Haftpflichtversicherung für Kraftomnibusse einschließlich Wagniskennzahl (WKZ)

    - Gewerbeanmeldung

    Formulare

    Formulare vorhanden: Ja
    Schriftform erforderlich: Nein
    Formlose Antragsstellung möglich: Ja
    Persönliches Erscheinen nötig: Nein
     

    Voraussetzungen

        Die Sicherheit und Leistungsfähigkeit des Betriebes ist gewährleistet.
        Es liegen keine Tatsachen für die Unzuverlässigkeit der antragstellenden Person als Unternehmerin oder Unternehmer oder der für die Führung der Geschäfte bestellten Person vor.
        Die Antragstellerin oder der Antragsteller als Unternehmerin oder Unternehmer oder die für die Führung der Geschäfte bestellte Person ist fachlich geeignet.
        Die Antragstellerin oder der Antragsteller und die von ihm mit der Durchführung von Verkehrsleistungen beauftragten Unternehmerinnen oder Unternehmer haben ihren Betriebssitz oder ihre Niederlassung im Sinne des Handelsrechts in Deutschland.

    Bei juristischen Personen des öffentlichen Rechts gelten die Voraussetzungen als erfüllt.
     

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    -    Widerspruch: Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag.
    -    Klage vor dem Verwaltungsgericht, falls Widerspruch erfolglos

    Verfahrensablauf

    Gehen Sie wie folgt vor, um eine Genehmigung für die gewerbsmä-ßige Beförderung von Personen mit Kraftomnibussen zu erhalten:

        Stellen Sie einen entsprechenden Antrag bei der für Sie zuständigen Genehmigungsbehörde und fügen Sie dem Antrag alle erforderlichen Unterlagen bei.
        Die Behörde bearbeitet Ihren Antrag und führt die notwendigen Anhörungsverfahren durch.
        Sie erhalten einen Bescheid über die Entscheidung zur Erteilung der Kraftomnibusgenehmigung.
        Gegebenenfalls erhalten Sie die Genehmigungsurkunde ausgehändigt.

    Fristen

    Fristen beginnen erst bei Vorlage eines entscheidungsreifen Antrags zu laufen. Liegt Ihr Antrag vollständig vor, wird innerhalb einer Frist von 3 Monaten über ihn entschieden. Die Frist kann bei Notwendigkeit um 3 Monate verlängert werden .

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer kann zwischen den zuständigen Genehmigungsbehörden variieren. Die Bearbeitungsdauer kann unter anderem davon abhängen, ob alle entscheidungsrelevanten Unterlagen vorgelegt wurden, beziehungsweise ob Nachforderungen von Unterlagen notwendig werden.

    Kosten

    Die Höhe der Gebühren richtet sich Gemäß PBefGKostV (Personenbeförderungskostenverordnung) nach:

        der Anzahl der Fahrzeuge und
        der Laufzeit der Genehmigung.
     

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen am 27.10.2022

    Version

    Technisch geändert am 07.03.2024

    Stichwörter

    Kraftomnibusgenehmigung, Gelegenheitsverkehr mit Mietomnibussen, Ausflug, Genehmigung zum Mietomnibusverkehr, Personenbeförderung, Straßenverkehrsrecht, Genehmigung, Reiseunternehmen, Mietomnibus, Kraftomnibusverkehr, Kaffeefahrten, Busunternehmen, Busfahrten, Omnibusverkehr, Unterwegsbedienungsverbot, Bus, Personenbeförderung, Ferienziel-Reisen, Verkehrszentralregister, Gelegenheitsverkehr, Personenbeförderung, Kaffeefahrt, Busverkehr, Ferien, Kraftomnibusse, Kraftomnibus, Ferienreise

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English