Untersuchungsstellen in der Abfallwirtschaft - Bestimmung

    Abfallwirtschaft: Untersuchungsstellen - Bestimmung/ Notifizierung

    Beschreibung

    Die Schonung der natürlichen Ressourcen sowie die Sicherung der umweltverträglichen Entsorgung von Abfällen ist Zweck des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG). Das ökologisch und ökonomisch optimierte Wirtschaften mit Ressourcen (einschließlich Abfällen) ist gekennzeichnet durch ressourcensparende Produktionsweisen und Verfahren zur Vermeidung sowie Verwertung von Abfällen. Zur Sicherstellung der Einhaltung dieser Vorgaben sind Messungen undUntersuchungen notwendig.

    Bestimmte Messungen und Untersuchungen nach der

    • Klärschlammverordnung (AbfKlärV),
    • Altölverordnung (AltölV),
    • Bioabfallverordnung (BioAbfV),
    • Altholzverordnung (AltholzV) sowie
    • Deponieverordnung (DepV)

    dürfen nur von Sachverständigen bzw. Untersuchungsstellen durchgeführt werden, die von der zuständigen Behörde bestimmt (das heißt notifiziert) worden sind.

    Das "Fachmodul Abfall" der Bund/Länderarbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) regelt die Anforderungen an die Kompetenz und die Notifizierung von Untersuchungsstellen (Mess- und Prüfstellen) im Rahmen des KrWG sowie der in diesem Zusammenhang erlassenen, vorab genannten Verordnungen. So werden zur fachlichen Kompetenz der Untersuchungsstellen Anforderungen zu folgenden Punkten beschrieben:

    • Personelle Besetzung  - Gewährleistung gerätetechnischer Voraussetzung
    • Interne und externe analytische Qualitätssicherung über Qualitätsmanagement
    • Sicherung der Gewährleistung der Untersuchungen qualitativ und quantitativ nach Parametern und Zuordnungswerten der gesetzlichen Vorschriften
    • Beschäftigung von Probenehmern mit fachlicher Qualifikation

    Zuständigkeit

    Eine Abfrage nach den notifizierten Untersuchungsstellen der Bundesländer ist über das  "Recherche System Messstellen und Sachverständige" (ReSyMeSa) möglich.

    Die in Hessen tätigen Untersuchungsstellen werden bekanntgegeben und in ReSyMeSa gelistet. Diese Listung wird kontinuierlich aktualisiert.

    Ansprechpartner

    Abfallwirtschaft Lahn-Dill, Eigenbetrieb des Lahn-Dill-Kreises

    Adresse

    Hausanschrift

    Karl-Kellner-Ring 47

    35576 Wetzlar

    Parkmöglichkeiten

    Anzahl der Stellplätze: 20
    Gebührenfrei

    Haltestellen

    • Haltestelle: Haltestelle: Freibad
      Linien:
      • Bus: Linie 10, 11, 12, 12 a, 13, 14, 15, 16, 17, 18, 120, 125, 170, 185, 312
    • Haltestelle: Haltestelle: Buderusplatz
      Linien:
      • Bus: Linie 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16, 18, 120, 170, 185, 312

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Postanschrift

    Postfach 1940

    35576 Wetzlar

    Öffnungszeiten

    Verwaltung Wetzlar

    Montag - Freitag
    08:00 - 12:00 Uhr

    Montag - Mittwoch

    13:30 - 16:00 Uhr

    Donnerstag

    13:30 - 16:30 Uhr
     

    Abfallwirtschaftszentrum Aßlar

    Montag - Freitag 07:30 - 16:00 Uhr

    Samstag 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 06441 407-1800

    Telefax: 06441 407-1801

    E-Mail: info@awld.de

    Kontaktperson

    Internet

    Weitere Informationen

    Alle detaillierte Informationen zur Abfallentsorgung im Lahn-Dill-Kreis auf www.awld.de

    Stichwörter

    Abfallbehörde

    Version

    Technisch geändert am 08.12.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    Der Antragsteller hat unter anderem die folgenden Antragsunterlagen einzureichen:

    • Lebenslauf, Zeugnisse über die Berufsausbildung, Nachweise über die bisherige berufliche Tätigkeit des Laborleiters und seines Vertreters
    • Angaben über Anzahl und Qualifikation der Beschäftigten
    • Angaben über gerätetechnische Ausstattung
    • Angaben darüber, ob die Untersuchungsstelle in anderen Ländern anerkannt ist (Nachweise der Akkreditierung bzw. Zulassungsbescheide von Genehmigungsbehörden anderer Länder)
    • Nachweise über erfolgreiche Ringversuchersteilnahme

    Bestehende Akkreditierungen nach DIN EN ISO/EC 17025 werden als Kompetenznachweis berücksichtigt, sofern sie gültig und für die beantragte Untersuchungsaufgabe anwendbar und vollständig sind.

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Für die Bestimmung der Untersuchungsstellen (Notifizierung) ist abhängig vom Verwaltungsaufwand eine Verwaltungsgebühr zwischen 60,00 Euro und 1.500,00 Euro zu entrichten.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz , Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 22.05.2017

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Unrat, Sachverständige, Sachverständige, Untersuchungsstellen, Umweltverträglichkeit, Sachverständige, Notifizierung, Sachverständige, Müll, Ressourcenschonung, Abfall, Abfallwirtschaft, Sachverständige

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English