Fahrerlaubnis Neuerteilung

    Fahrerlaubnis Neuerteilung/Wiedererteilung beantragen

    Wenn Ihnen die Fahrerlaubnis durch ein Gerichtsurteil oder durch die Führerscheinstelle entzogen worden ist, können Sie nach Ablauf der gegebenenfalls. festgesetzten Sperrfrist die Neuerteilung beantragen.

    Beschreibung

    Eine Fahrerlaubnis kann nach einer Entziehung und nach Ablauf der gegebenenfalls festgesetzten gerichtlichen Sperrfrist nur auf Antrag wieder erteilt werden. Die Neuerteilung ist nur zulässig, wenn die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen wieder gegeben ist. Dies ist vom Antragsteller nachzuweisen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an die für Sie zuständige Fahrerlaubnisbehörde (in der Regel die des Wohnortes).

    Ansprechpartner

    Lahn-Dill-Kreis - 15.2 Personenbezogenes Verkehrswesen

    Adresse

    Hausanschrift

    Baumeisterweg 3

    35576 Wetzlar

    Parkmöglichkeiten

    Gebührenfrei

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Hausanschrift

    Junostraße 1F

    35745 Burg

    Parkmöglichkeiten

    Gebührenfrei

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Bitte vereinbaren Sie einen Termin. Erst nach Terminvereinbarung ist ein Besuch zu folgenden Zeiten möglich:

    Herborn-Burg
    Montag, Dienstag und Freitag von 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr
    Donnerstag von 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:30 Uhr bis 17:30
    Mittwoch ist ausschließlich für Fahrschulen geöffnet

    Wetzlar
    Dienstag, Mittwoch und Freitag von 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr
    Donnerstag von 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:30 Uhr bis 17:30
    Montag ist ausschließlich für Fahrschulen geöffnet

    Kontakt

    Telefon: 06441 407-2547(Standort Wetzlar)

    Telefon: 06441 407-7355(Standort Herborn-Burg)

    Telefax: 06441 407-1050

    E-Mail: fahrerlaubnisbehoerde@lahn-dill-kreis.de

    Internet

    Bankverbindung

    KA Lahn-Dill-Kreis

    Empfänger: KA Lahn-Dill-Kreis

    IBAN: DE04 5155 0035 0000 0000 59

    BIC:

    Bankinstitut: Sparkasse Wetzlar

    Stichwörter

    Führerscheinstelle

    Version

    Technisch geändert am 01.02.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    • gegebenenfalls Antragsvordruck

    • Personalausweis/Pass, gegebenenfalls mit Meldebescheinigung

    • ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild (Größe 45x35mm, Hochformat, Frontalaufnahme); Informationen und Beispiele finden Sie in der Fotomustertafel der Bundesdruckerei

    • Nachweis über die Schulung in Erster Hilfe

    Für den Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnisklassen AM, A1, A2, A, B, BE, L oder T zusätzlich:

    • eine Sehtestbescheinigung oder ein Zeugnis bzw. Gutachten eines Augenarztes

    Für den Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnisklassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE oder D1E zusätzlich:

    • augenärztliche Bescheinigung oder Zeugnis nach Anlage 6 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV)
    • ärztliche Bescheinigung nach Anlage 5 der FeV

    Für den Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnisklassen D, D1, DE, D1E zusätzlich:

    • Führungszeugnis

    Nach Antragseingang werden gegebenenfalls weitere Erklärungen/Unterlagen nachgefordert. Ebenso werden weitere noch durchzuführende Maßnahmen, insbesondere eine Begutachtung oder eine eventuell abzulegende Prüfung, mitgeteilt

    Formulare

    Formulare vorhanden: Ja

    Schriftform erforderlich: Ja

    Formlose Antragsstellung möglich: Nein

    Persönliches Erscheinen nötig: Ja

    Online-Dienste vorhanden: Nein

    Voraussetzungen

    Sie stellen einen Antrag auf Neuerteilung und bringen die erforderlichen Unterlagen bei.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch
    • Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag
    • Klage vor dem Verwaltungsgericht

    Fristen

    Der Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis kann frühestens 6 Monate vor Ablauf der Sperrfrist gestellt werden.

    Bearbeitungsdauer

    Je nach Auslastung der jeweils zuständigen Fahrerlaubnisbehörde.

    Kosten

    Die Fahrerlaubnisbehörde erhebt Gebühren nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr.

    Hinweise (Besonderheiten)

    • Es können nur die in der FeV festgelegten Fahrerlaubnisklassen neu erteilt werden; soweit erforderlich, erfolgt dabei eine Umstellung der Klassen der entzogenen Fahrerlaubnis.
    • Die Neuerteilung ist nur im Umfang des bei der vorangegangenen Entziehung inngehabten Berechtigungsumfangs möglich.
    • Im Einzelfall kann die Ablegung einer neuen Fahrerlaubnisprüfung notwendig werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen am 12.08.2022

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    MPU (Medizinisch-Psychologische Untersuchung), Fahrerlaubnis, Fahrerlaubnisentzug, Führerschein, Führerschein Neuerteilung, Kraftfahreignung, Wiedererteilung, Entzug, Neuerteilung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de