Verschmelzung von Flurstücken anfragen

    Wenn Sie Grundstückseigentümerin beziehungsweise Grundstückseigentümer sind, können Sie zwei Flurstücke, die im Grundbuch unter derselben laufenden Nummer geführt werden und eine gemeinsame Grenze aufweisen, zu einem Flurstück verschmelzen lassen

    Beschreibung

    Die Verschmelzung ist ein katastertechnischer Vorgang, bei dem zwei oder mehr Flurstücke, die im Grundbuch als ein Grundstück nachgewiesen sind, im Liegenschaftskataster zu einem Flurstück zusammengefasst werden. Das neue Flurstück erhält eine neue Flurstücksnummer.

    Eine entsprechende Fortführung des Liegenschaftskatasters ist dem Grundbuchamt mitzuteilen, da diese für die Bestandsangaben des Grundbuchs von Bedeutung ist.

    Die Voraussetzungen für eine Verschmelzung sind:

    Mehrere Flurstücke, die im Grundbuch unter derselben laufenden Nummer geführt werden und eine gemeinsame Grenze aufweisen, können zu einem Flurstück verschmolzen werden.

    Online-Dienst

    Flurstückverschmelzung

    ID: L100001_384992953

    Beschreibung

    Mit diesem Online-Dienst können Sie die Verschmelzung von Flurstücken anfragen.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    niedrig

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Ämter für Bodenmanagement

    Ansprechpartner

    Amt für Bodenmanagement Marburg

    Adresse

    Hausanschrift

    Robert-Koch-Straße 17

    35037 Marburg

    Öffnungszeiten

    Montag bis Donnerstag: 8:00 bis 12:30 Uhr und 13:30 Uhr bis 15:30 Uhr
    Freitag: 8:00 bis 12:00 Uhr
    oder nach Vereinbarung

    Erweiterte Erreichbarkeit:

    Donnerstags von 08:00 – 12:30 Uhr und von 13:30 – 15:30 Uhr im Rathaus der Stadt Wetzlar, Ernst-Leitz-Straße 30, 35578 Wetzlar, Tel. (06441) 99 - 6040

    Kontakt

    Telefon: +49 611 535-3000

    Telefax: +49 611 535-3300

    E-Mail: info.afb-marburg@hvbg.hessen.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 20.12.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    Im Fall der Bevollmächtigung:

    • Vorlage der entsprechenden Vollmacht

    Formulare

    Formulare vorhanden: Nein

    Schriftform erforderlich: Nein

    Formlose Antragsstellung möglich: Ja

    Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Online-Dienste vorhanden: Ja

    Voraussetzungen

    Mehrere Flurstücke, die im Grundbuch unter derselben laufenden Nummer geführt werden und eine gemeinsame Grenze aufweisen, können zu einem Flurstück verschmolzen werden.

    Werden die Flurstücke nicht unter derselben laufenden Nummer im Grundbuch geführt, muss vorher eine Vereinigung im Grundbuch beantragt werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch gegen die Fortführungsmitteilung

    Verfahrensablauf

    • Nach Erhalt der Anfrage erfolgt eine Beratung.
    • Die Voraussetzungen für die Verschmelzung werden geprüft.
    • Anschließend wird die Verschmelzung im Kataster vollzogen.
    • Schriftliche Bekanntgabe mittels Fortführungsmitteilung

    Fristen

    Es gibt keine Fristen.

    Bearbeitungsdauer

    2 bis 4 Wochen

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Werden die Flurstücke nicht unter derselben laufenden Nummer im Grundbuch geführt, muss vorher eine Vereinigung im Grundbuch beantragt werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen (HMWEVW) am 28.06.2022

    Version

    Technisch geändert am 25.01.2024

    Stichwörter

    zusammenlegen, Verschmelzungsantrag, Flurstück, Liegenschaftskataster, Grundstücksgrenze, zusammenfügen, Vereinigungsantrag, Zusammenlegung, Vereinigung, arrondieren, Amt für Bodenmanagement, vereinigen, Grundstück, Arrondierung, Flurstücksgrenze, Verschmelzung, verschmelzen, Änderung Grundstücksgrenze, Grenze, Kataster

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de