Straßenschaden Beseitigung an Gemeinde- und Ortsstraßen, begleitenden Geh- und Radwegen sowie an Feld- und Waldwegen
Gehwegschäden
Beschreibung
Sie können Gehwegschäden (wie beispielsweise lockere Gehwegplatten oder Stolperfallen) melden. Bei Unfallgefahr wird der Schaden gesichert und der städtische Bau- und Betriebshof zur Sofortmaßnahme beauftragt.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung
Ansprechpartner
Gemeinde Rabenau
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag von 16:00 bis 18:00 Uhr
Kontakt
Telefon: 06407 9109-0
Telefax: 06407 9109-30
E-Mail: info@rabenau.de
Kontaktperson
Herr Thomas Mohr
Frau Christel Rabenau
Internet
Weitere Informationen
Diese Dienstelleninformation wird durch die Zentralredaktion gepflegt.
Hinweis der Zentralredaktion: Für die von Ihnen angefragte Leistung konnte noch keine direkte Zuständigkeit ermittelt werden. Informationen zur zuständigen Stelle erhalten Sie bei der angezeigten Adresse.
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Gemeinde Rabenau - Abteilung IV - Bauamt
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag von 16:00 bis 18:00 Uhr
Kontakt
Telefon: 06407 9109-15
E-Mail: t.mohr@rabenau.de
Kontaktperson
Herr Thomas Mohr
Frau Christel Rabenau
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Bürgersteigschäden, Schäden an Wegen, Gehwegschaden, Fußwegeschäden, Stolperfallen, Unebenheiten auf Wegen, lockere Platten