Wahlhelfer
Beschreibung
Wahlhelfer sind wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger, die am Wahltag in den Wahlvorständen als Wahlvorsteherin oder Wahlvorsteher und Beisitzerinnen und Beisitzer die Wahlhandlung leiten und das vorläufige Wahlergebnis im Wahlbezirk feststellen.
Die Tätigkeit in einem Wahlvorstand, zu dem die Gemeinde- oder Stadtverwaltung beruft, ist ein Ehrenamt. Zur Übernahme ist jede Bürgerin und jeder Bürger verpflichtet, es kann nur aus wichtigen Gründen abgelehnt werden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Auskünfte erteilen die Wahlämter der Städte und Gemeinden.
Ansprechpartner
Gemeinde Rabenau
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag von 16:00 bis 18:00 Uhr
Kontakt
Telefon: 06407 9109-0
Telefax: 06407 9109-30
E-Mail: info@rabenau.de
Kontaktperson
Herr Kevin Planz
Frau Nadine Starkowske
Internet
Weitere Informationen
Hinweis der Zentralredaktion: Für die von Ihnen angefragte Leistung konnte noch keine direkte Zuständigkeit ermittelt werden. Informationen zur zuständigen Stelle erhalten Sie bei der angezeigten Adresse.
Gemeinde Rabenau - Abteilung III - Ordnungsamt
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Behindertenparkplatz: Verwaltungsparkplatz
Anzahl der Stellplätze: 1
Gebührenfrei
Parkplatz: Verwaltungsparkplatz
Anzahl der Stellplätze: 40
Gebührenfrei
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag von 16:00 bis 18:00 Uhr
Kontakt
Telefon: 06407 9109-23
Telefax: 06407 9109-30
E-Mail: n.starkowske@rabenau.de
Kontaktperson
Herr Kevin Planz
Frau Nadine Starkowkse
Gemeinde Rabenau - Wahlamt
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Behindertenparkplatz: Verwaltungsparkplatz
Anzahl der Stellplätze: 1
Gebührenfrei
Parkplatz: Verwaltungsparkplatz
Anzahl der Stellplätze: 40
Gebührenfrei
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag von 16:00 bis 18:00 Uhr
Kontakt
Telefax: 06407 9109-25
E-Mail: k.planz@rabenau.de
Kontaktperson
Herr Kevin Planz
Frau Nadine Starkowske
Weitere Informationen
Hinweis der Zentralredaktion: Für die von Ihnen angefragte Leistung konnte noch keine direkte Zuständigkeit ermittelt werden. Informationen zur zuständigen Stelle erhalten Sie bei der angezeigten Adresse.
Rechtsgrundlage(n)
§ 4 Europawahlgesetz (EuWG) - - in Verbindung mit § 9 und § 11 BWG
§§ 6 bis 9 Europawahlordnung (EuWO)
§§ 9 bis 11 Bundeswahlgesetz (BWG)
§§ 6 bis 9 Bundeswahlordnung (BWO)
§§ 15 bis 17 Landtagswahlgesetz (LWG)
§§ 22 bis 26 Landeswahlordnung (LWO)
§§ 6 bis 6b Kommunalwahlgesetz (KWG)
§ 4 Kommunalwahlordnung (KWO)
Hinweise (Besonderheiten)
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 12.10.2016
Stichwörter
Wahlleiter, Wahllokal, Europawahl, Kommunalwahl, Bundestagswahl, Landtagswahl, Ehrenamt, Wahlhelfer, Wahlvorstand, Stimmzettel