Abfall: Sperrmüll Entsorgung durch Abholung
Sperrmüll wird getrennt vom Hausmüll gesammelt und entsorgt. Sie können Ihren Sperrmüll vom zuständigen Abfallwirtschsaftsbetrieb abholen lassen.
Beschreibung
Die Sammlung von Sperrmüll kann durch feste Sammeltermine oder Abholung auf Anforderung erfolgen.
- Kreislauf- & Abfallwirtschaft(Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz)
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Entsorgungspflichtigen sind in Hessen die Kreisangehörigen Gemeinden, die Kreisfreien Städte und die Landkreise. Nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz sind die Entsorgungspflichtigen zur Information und Beratung zu allen Fragen ihrer Bürger zur Abfallentsorgung verpflichtet. Bitte wenden Sie sich bei Fragen zunächst an Ihren örtlichen Abfallberatungsdienst/Abfallentsorger. Adressen, Telefonnummern und weitere Hinweise können den jeweiligen Internetseiten und örtlichen Abfallkalendern entnommen werden.
Ansprechpartner
Gemeinde Rabenau
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag von 16:00 bis 18:00 Uhr
Kontakt
Telefon: 06407 9109-0
Telefax: 06407 9109-30
E-Mail: info@rabenau.de
Kontaktperson
Frau Vanessa Wisker
Frau Andrea Zinnkann
Internet
Weitere Informationen
Hinweis der Zentralredaktion: Für die von Ihnen angefragte Leistung konnte noch keine direkte Zuständigkeit ermittelt werden. Informationen zur zuständigen Stelle erhalten Sie bei der angezeigten Adresse.
Gemeinde Rabenau - Abteilung I - Hauptamt
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag von 16:00 bis 18:00 Uhr
Kontakt
Telefon: 06407 9109-14
E-Mail: ke.reder@rabenau.de
Kontaktperson
Frau Vanessa Wisker
Frau Andrea Zinnkann
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Hessen
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