Reisepass: Verlustanzeige
Sie haben Ihren Reisepass verloren? Dann müssen Sie dies anzeigen.
Beschreibung
Ist der Passinhaberin bzw. dem Passinhaber der Reisepass abhanden gekommen, d.h. der Pass ist unauffindbar, verlorengegangen oder entwendet worden, hat die Passinhaberin bzw. der Passinhaber die Pflicht, der Passbehörde unverzüglich den Verlust und ggf. das Wiederauffinden des Reisepasses anzuzeigen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die Passbehörde Ihrer Wohnortgemeinde.
Ansprechpartner
Gemeinde Rabenau
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag von 16:00 bis 18:00 Uhr
Kontakt
Telefon: 06407 9109-0
Telefax: 06407 9109-30
E-Mail: info@rabenau.de
Kontaktperson
Frau Nadine Starkowske
Internet
Weitere Informationen
Hinweis der Zentralredaktion: Für die von Ihnen angefragte Leistung konnte noch keine direkte Zuständigkeit ermittelt werden. Informationen zur zuständigen Stelle erhalten Sie bei der angezeigten Adresse.
Gemeinde Rabenau - Abteilung III - Ordnungsamt
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Behindertenparkplatz: Verwaltungsparkplatz
Anzahl der Stellplätze: 1
Gebührenfrei
Parkplatz: Verwaltungsparkplatz
Anzahl der Stellplätze: 40
Gebührenfrei
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag von 16:00 bis 18:00 Uhr
Kontakt
Telefon: 06407 9109-23
Telefax: 06407 9109-30
E-Mail: n.starkowske@rabenau.de
Kontaktperson
Frau Nadine Starkowkse
Gemeinde Rabenau - Passamt
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Behindertenparkplatz: Verwaltungsparkplatz
Anzahl der Stellplätze: 1
Gebührenfrei
Parkplatz: Verwaltungsparkplatz
Anzahl der Stellplätze: 40
Gebührenfrei
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag von 16:00 bis 18:00 Uhr
Kontakt
Telefon: 06407 9109-23
Telefax: 06407 9109-30
E-Mail: n.starkowske@rabenau.de
Kontaktperson
Frau Nadine Starkowske
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Hinweise (Besonderheiten)
Sofern Sie kurzfristig einen Ersatz benötigen, kann Ihnen ein "Expresspass" (Bearbeitungsdauer max. 72 Stunden) oder ein "vorläufiger Reisepass" ausgestellt werden.
- Expresspass(Leistungsbeschreibung im Hessen-Finder)
- Vorläufiger Reisepass(Leistungsbeschreibung im Hessen-Finder)
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Reisepass, Reisepass Verlust, Ausweis, Pass