Fundsachen
Beschreibung
Wenn Sie einen Wertgegenstand (d.h. mit einem Wert von mehr als 10,00 Euro) gefunden haben, müssen Sie diesen abgeben. Es wird eine Fundanzeige aufgenommen. Dabei werden die Fundsache, der Fundort und die Fundzeit sowie ihre Personalien festgehalten.
Aufbewahrung und Versteigerung
Das Fundbüro ist verpflichtet, Fundsachen mindestens 6 Monate lang aufzubewahren. Meldet sich der Besitzer innerhalb dieser Zeit nicht, so haben Sie als Finder/in Anspruch auf den gefundenen Gegenstand. Wird dieses Recht von Ihnen nicht wahrgenommen oder handelt es sich bei den Fundsachen um in öffentlichen Gebäuden oder Verkehrsmitteln gefundene Gegenstände, wird die Stadt oder die Gemeinde selbst Eigentümerin der Sachen.
Diese Fundsachen werden dann in größeren zeitlichen Abständen nach vorheriger Ankündigung durch das Fundbüro öffentlich versteigert. Die Einnahmen der Versteigerung fließen in den Haushalt der Gemeinde.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Das Ordnungsamt (Fundbüro) Ihrer Gemeinde oder Stadt.
Ansprechpartner
Fachbereich 4 (FB 4)
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon: 06403 606-0
Telefax: 06403 606-666
E-Mail: info@pohlheim.de
Kontaktperson
Frau Borsuck-Krämer, Cendrowski, Farmani, Jäger, Keßler, Wolter
Herr Nowak (Abteilungsleiter)
Frau Rebstock (Sachbearbeiterin)
Frau H. Kuhl (Sachbearbeiterin)
Frau Jäger (Sachbearbeiterin)
Internet
Stadt Pohlheim
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Gebührenfrei
Anzahl der Stellplätze: 2
Gebührenfrei
Anzahl der Stellplätze: 3
Gebührenfrei
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Stadtbüro
Das Stadtbüro kann zu den folgenden Öffnungszeiten ohne Terminvereinbarung aufgesucht werden:
Montag: 08:00 Uhr bis 14:00 Uhr
Dienstag: 08:00 Uhr bis 17:30 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 08:00 Uhr bis 14:00 Uhr
Freitag: 08:00 Uhr bis 11:30 Uhr
Zur Terminvergabe außerhalb der Öffnungszeiten, setzen sich Berufstätige bitte telefonisch mit uns in Verbindung. Wir finden eine Lösung!
Kontakt:
Tel.: +49 6403 606-470
E-Mail: stadtbuero@pohlheim.de
Übrige Verwaltung
Die übrige Verwaltung kann zu den folgenden Öffnungszeiten aufgesucht werden
Montag: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Dienstag: 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Freitag: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Weitere Termine nach Vereinbarung – mittwochs geschlossen.
Kontakt
Telefon: 06403 606-0
Telefax: 06403 606-666
E-Mail: info@pohlheim.de
Internet
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Bargeldzahlung, paydirekt, Mastercard, Überweisung, Visa Karte, giropay, SEPA-Lastschrift, Paypal
Weitere Informationen
Hinweis der Zentralredaktion: Für die von Ihnen angefragte Leistung konnte noch keine direkte Zuständigkeit ermittelt werden. Informationen zur zuständigen Stelle erhalten Sie bei der angezeigten Adresse.
Bezahlmöglichkeiten: Some(Visa Karte (Kreditkarten vom Typ Visa)), Some(Paypal (Paypal ist das weltweit größte Online-Bezahlsystem und eine Tochtergesellschaft von Ebay.)), Some(SEPA-Lastschrift (Einheitlicher Standart für Lastschriften im SEPA.)), Some(paydirekt (Paydirekt ist das Online-Bezahlverfahren, das die deutschen Banken und Sparkassen gemeinsam entwickelt haben.)), Some(giropay (Giropay ist ein Online-Bezahlverfahren, dass auf der Überweisung mittels Online-Banking basiert.)), Some(Barzahlung), Some(Überweisung), Some(Mastercard (Mastercard vergibt Lizenzen an Banken in aller Welt für die Ausgabe ihrer Karten.))
Rechtsgrundlage(n)
- § 967 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB):Keine weiteren Hinweise vorhanden
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachlich freigegeben am
Geändert am 03.01.2023
Stichwörter
Gefunden, Fundamt, Fundbüro, Wertsachen, Verloren, Verlorene Sachen, Fundsachen, Finderlohn