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    Fundsachen VerwahrungOnline erledigen

    Fundsachen

    Beschreibung

    Wenn Sie einen Wertgegenstand (d.h. mit einem Wert von mehr als 10,00 Euro) gefunden haben, müssen Sie diesen abgeben. Es wird eine Fundanzeige aufgenommen. Dabei werden die Fundsache, der Fundort und die Fundzeit sowie ihre Personalien festgehalten.
     

    Aufbewahrung und Versteigerung
     

    Das Fundbüro ist verpflichtet, Fundsachen mindestens 6 Monate lang aufzubewahren. Meldet sich der Besitzer innerhalb dieser Zeit nicht, so haben Sie als Finder/in Anspruch auf den gefundenen Gegenstand. Wird dieses Recht von Ihnen nicht wahrgenommen oder handelt es sich bei den Fundsachen um in öffentlichen Gebäuden oder Verkehrsmitteln gefundene Gegenstände, wird die Stadt oder die Gemeinde selbst Eigentümerin der Sachen.
     

    Diese Fundsachen werden dann in größeren zeitlichen Abständen nach vorheriger Ankündigung durch das Fundbüro öffentlich versteigert. Die Einnahmen der Versteigerung fließen in den Haushalt der Gemeinde.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Das Ordnungsamt (Fundbüro) Ihrer Gemeinde oder Stadt.

    Ansprechpartner

    Fachbereich 4 (FB 4)

    Adresse

    Hausanschrift

    Ludwigstraße 31

    35415 Pohlheim

    Kontakt

    Telefon: 06403 606-0

    Telefax: 06403 606-666

    E-Mail: info@pohlheim.de

    Kontaktperson

    Internet

    Stadt Pohlheim

    Adresse

    Hausanschrift

    Ludwigstraße 31

    35415 Pohlheim

    Parkmöglichkeiten

    Gebührenfrei

    Anzahl der Stellplätze: 2
    Gebührenfrei

    Anzahl der Stellplätze: 3
    Gebührenfrei

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Stadtbüro
    Das Stadtbüro kann zu den folgenden Öffnungszeiten ohne Terminvereinbarung aufgesucht werden:

    Montag:       08:00 Uhr bis 14:00 Uhr
    Dienstag:     08:00 Uhr bis 17:30 Uhr
    Mittwoch:     geschlossen
    Donnerstag: 08:00 Uhr bis 14:00 Uhr
    Freitag:        08:00 Uhr bis 11:30 Uhr

    Zur Terminvergabe außerhalb der Öffnungszeiten, setzen sich Berufstätige bitte telefonisch mit uns in Verbindung. Wir finden eine Lösung!  

    Kontakt:
    Tel.:     +49 6403 606-470
    E-Mail:  stadtbuero@pohlheim.de


    Übrige Verwaltung
    Die übrige Verwaltung kann zu den folgenden Öffnungszeiten aufgesucht werden

    Montag:       08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
    Dienstag:     07:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
    Mittwoch:     geschlossen
    Donnerstag: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
    Freitag:        08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

    Weitere Termine nach Vereinbarung – mittwochs geschlossen.

    Kontakt

    Telefon: 06403 606-0

    Telefax: 06403 606-666

    E-Mail: info@pohlheim.de

    Internet

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Bargeldzahlung, paydirekt, Mastercard, Überweisung, Visa Karte, giropay, SEPA-Lastschrift, Paypal

    Weitere Informationen

    Diese Dienstelleninformation wird durch die Zentralredaktion gepflegt.
    Hinweis der Zentralredaktion: Für die von Ihnen angefragte Leistung konnte noch keine direkte Zuständigkeit ermittelt werden. Informationen zur zuständigen Stelle erhalten Sie bei der angezeigten Adresse.
    Bezahlmöglichkeiten: Some(Visa Karte (Kreditkarten vom Typ Visa)), Some(Paypal (Paypal ist das weltweit größte Online-Bezahlsystem und eine Tochtergesellschaft von Ebay.)), Some(SEPA-Lastschrift (Einheitlicher Standart für Lastschriften im SEPA.)), Some(paydirekt (Paydirekt ist das Online-Bezahlverfahren, das die deutschen Banken und Sparkassen gemeinsam entwickelt haben.)), Some(giropay (Giropay ist ein Online-Bezahlverfahren, dass auf der Überweisung mittels Online-Banking basiert.)), Some(Barzahlung), Some(Überweisung), Some(Mastercard (Mastercard vergibt Lizenzen an Banken in aller Welt für die Ausgabe ihrer Karten.))

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachlich freigegeben am

    Geändert am 03.01.2023

    Stichwörter

    Gefunden, Fundamt, Fundbüro, Wertsachen, Verloren, Verlorene Sachen, Fundsachen, Finderlohn