Straßenschaden Beseitigung an Gemeinde- und Ortsstraßen, begleitenden Geh- und Radwegen sowie an Feld- und WaldwegenOnline erledigen

    Gehwegschäden

    Beschreibung

    Sie können Gehwegschäden (wie beispielsweise lockere Gehwegplatten oder Stolperfallen) melden. Bei Unfallgefahr wird der Schaden gesichert und der städtische Bau- und Betriebshof zur Sofortmaßnahme beauftragt.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung

    Ansprechpartner

    Stadt Lollar - Fachdienst 3.1 Bauverwaltung

    Adresse

    Postanschrift

    Holzmühler Weg 76

    35457 Lollar

    Öffnungszeiten

    Montag bis Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr
    Montag 14:00 - 15:30 Uhr
    Mittwoch 14:00 - 18:00 Uhr
    Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: +49 6406 920-0

    Telefax: +49 6406 920-299

    E-Mail: bauverwaltung@lollar.info

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 07.09.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    lockere Platten, Fußwegeschäden, Bürgersteigschäden, Schäden an Wegen, Stolperfallen, Unebenheiten auf Wegen, Gehwegschaden

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English