Liegenschaftskarte - Auszug/Auskunft
Beschreibung
In der Liegenschaftskarte werden alle Flurstücke und liegenschaftsrechtlich bedeutsamen Gebäude mit ihren räumlichen Abgrenzungen maßstäblich nachgewiesen. Darüber hinaus enthält die Liegenschaftskarte auch zusätzliche Angaben, zu denen z. B. die Flurstücksnummer sowie die Lagebezeichnung der Grundstücke und Gebäude gehören.
Wenn Sie z.B. für ein Bauvorhaben oder Beleihungszwecke einen graphischen Nachweis Ihres Grundstücks oder Gebäudes benötigen, können Sie eine entsprechende Ausgabe aus der Liegenschaftskarte erhalten.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Ausgaben aus der Liegenschaftskarte können Sie bei den Ämtern für Bodenmanagement sowie über das Online-Portal "Geodaten online" beziehen.
- Geodaten-online:Keine weiteren Hinweise vorhanden
Ansprechpartner
Stadt Lollar - Fachdienst 3.1 Bauverwaltung
Adresse
Postanschrift
Holzmühler Weg 76
35457 Lollar
Öffnungszeiten
Montag bis Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr
Montag 14:00 - 15:30 Uhr
Mittwoch 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon: +49 6406 920-0
Telefax: +49 6406 920-299
E-Mail: bauverwaltung@lollar.info
Kontaktperson
Herr Steffen Leinweber
Postanschrift
Holzmühler Weg 76
35457 Lollar
Fax: +49 6406 920-299
Telefon Festnetz: +49 6406 920-145
E-Mail: steffen.leinweber@lollar.info
Internet
Amt für Bodenmanagement Marburg
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag: 8:00 bis 12:30 Uhr und 13:30 Uhr bis 15:30 Uhr
Freitag: 8:00 bis 12:00 Uhr
oder nach Vereinbarung
Erweiterte Erreichbarkeit:
Donnerstags von 8:30 – 12:30 Uhr und von 13:00 – 16:00 Uhr im Rathaus der Stadt Wetzlar, Ernst-Leitz-Straße 30, 35578 Wetzlar, Tel. (06441) 99 - 6040
Kontakt
Telefon: +49 611 535-3000
Telefax: +49 611 535-3300
E-Mail: info.afb-marburg@hvbg.hessen.de
Internet
Voraussetzungen
Jede Person oder Stelle kann die Liegenschaftskarte als allgemein zugängliche Quelle einsehen sowie Ausgaben daraus erhalten.
Rechtsgrundlage(n)
- Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung (VwKostO-MWEVL):Keine weiteren Hinweise vorhanden
Kosten
Für die Bereitstellung von Ausgaben aus dem Liegenschaftskataster werden Gebühren nach der Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Energie Verkehr, und Landesentwicklung (VwKostO-MWEVL) erhoben. In welcher genauen Höhe die Gebühren erhoben werden, hängt vom Einzelfall ab. Auskünfte erteilen die Ämter für Bodenmanagement.
- Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung (VwKostO-MWEVL):Keine weiteren Hinweise vorhanden
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung am 11.10.2016
Stichwörter
Geodaten, Grundbuch, Flurstücke, Katasterkarte, Geoinformationen, Liegenschaften, Geobasisdaten, Katasteramt, ALKIS, Vermessung, Flurkarte, Liegenschaftskarte