Kreistagswahl Feststellung der Wählbarkeit

    Wählbarkeitsbescheinigung

    Beschreibung

    Bewerberinnen und Bewerber, die zu einer Wahl antreten wollen, müssen bei Einreichung des Wahlvorschlages nachweisen, dass sie sie wählbar sind.

    Zuständigkeit

    Wählbarkeitsbescheinigungen stellt die Gemeinde- oder Stadtverwaltung des Wohnortes aus.

    Ansprechpartner

    Stadt Lollar - Fachdienst 1.3 Ordnung, Bürgerservice, Standesamt und Feuerwehr

    Adresse

    Postanschrift

    Holzmühler Weg 76

    35457 Lollar

    Öffnungszeiten

    Montag bis Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr
    Montag 14:00 - 15:30 Uhr
    Mittwoch 14:00 - 18:00 Uhr
    Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: +49 6406 920-0

    Telefax: +49 6406 920-299

    E-Mail: buergerbuero@lollar.info

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 13.01.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Stadt Lollar - Geschäftsstelle Gremien, Versicherungen

    Adresse

    Postanschrift

    Holzmühler Weg 76

    Postfach

    35457 Lollar

    Öffnungszeiten

    Montag bis Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr
    Montag 14:00 - 15:30 Uhr
    Mittwoch 14:00 - 18:00 Uhr
    Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: +49 6406 920-0

    Telefax: +49 6406 920-299

    E-Mail: gremien@lollar.info

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 08.12.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Hinweise (Besonderheiten)

    Für weitere Informationen:

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch geändert am 08.01.2024

    Stichwörter

    Wahl, Bewerber, Wahlen, Abstimmen, Voten, Wählen, Wahlvorschlag, Bewerberinnen, Wählbarkeitsbescheinigung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de