Hundesteuer Befreiung

    Befreiung von der Hundesteuer beantragen

    Eine Befreiung von der Hundesteuer ist immer dann möglich, wenn Sie die notwendigen Voraussetzungen erfüllen. Weitere Informationen erhalten Sie in der für Sie zuständigen Gemeinde.

    Beschreibung

    Wenn Sie wegen Ihrer Behinderung auf einen Hund angewiesen sind, sind Sie in der Regel von der Hundesteuer befreit. Allerdings sind die Voraussetzungen in jeder Gemeinde unterschiedlich. Eine Befreiung oder Ermäßigung ist häufig davon abhängig, ob der behinderte Mensch auf die Begleitung eines Hundes angewiesen ist, weil er beispielsweise blind oder taub ist.

    In den meisten hessischen Gemeinden wird zurzeit - entsprechend der Mustersatzungen des Hessischen Städtetags und des Hessischen Städte- und Gemeindebundes - eine Steuerbefreiung gewährt. Diese gilt für Blindenführhunde sowie für "Hunde, die ausgebildet sind, ausschließlich zum Schutze und der Therapie von Personen im Sinne des Schwerbehindertenrechts zu dienen", zum Teil aber auch nur für Blindenführhunde.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    die Stadt-/Gemeindeverwaltung des Wohnsitzes, an dem der Hund gehalten wird

    Ansprechpartner

    Stadt Lollar - Fachdienst 2.1 Finanzverwaltung

    Adresse

    Postanschrift

    Holzmühler Weg 76

    35457 Lollar

    Öffnungszeiten

    Montag bis Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr
    Montag 14:00 - 15:30 Uhr
    Mittwoch 14:00 - 18:00 Uhr
    Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: +49 6406 920-0

    Telefax: +49 6406 920-299

    E-Mail: finanzen@lollar.info

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 20.01.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    • Kopie des Schwerbehindertenausweises
    • bei gewerblicher Hundehaltung, zusätzlich: Handelsregisterauszug des Betriebes

    Rechtsgrundlage(n)

    Gesetz über kommunale Abgaben (KAG) in Verbindung mit der jeweiligen Satzung der Gemeinde

    Verfahrensablauf

    Der Antrag kann schriftlich oder mündlich gestellt werden. Wenn vorhanden, können entsprechende Antragsformulare verwendet werden.

    Kosten

    Es fallen keine Kosten beziehungsweise Gebühren an.

    Bemerkungen

    siehe auch

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 31.03.2020

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Hund Anmeldung, Gemeindesteuern, Hunde abmelden, Hundeabmeldung, kommunale Steuern, Hunde anmelden, Hundesteuer, Hundeanmeldung, Hunde, Hundehaltung, Hund

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de