Gewerbeabmeldung
Beschreibung
Weitere Informationen erhalten Sie unter der Leistungsbeschreibung "Gewerbeanmeldung" im Verwaltungsportal.
Online-Dienst
Zuständigkeit
Sie können das Verfahren auch elektronisch über den Einheitlichen Ansprechpartner abwickeln
Ansprechpartner
Stadt Linden
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Parkplatz: Großraumparkplatz am Rathaus
Anzahl der Stellplätze: 100
Gebührenfrei
Behindertenparkplatz: Großraumparkplatz am Rathaus
Anzahl der Stellplätze: 3
Gebührenfrei
Haltestellen
- Haltestelle: Stadtzentrum
Linien:- Bus: Linie Linie 378 sowie 379
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag jeweils von 08.00 - 12.00 Uhr Mittwoch von 14.00 - 18.00 Uhr
Kontakt
Telefon: 06403 605-0
Telefax: 06403 605-25
E-Mail: info@linden.de
Internet
Weitere Informationen
Hinweis der Zentralredaktion: Für die von Ihnen angefragte Leistung konnte noch keine direkte Zuständigkeit ermittelt werden. Informationen zur zuständigen Stelle erhalten Sie bei der angezeigten Adresse.
Ordnungsverwaltung
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Parkplatz: Großraumparkplatz am Rathaus
Anzahl der Stellplätze: 100
Gebührenfrei
Behindertenparkplatz: Großraumparkplatz am Rathaus
Anzahl der Stellplätze: 3
Gebührenfrei
Haltestellen
- Haltestelle: Stadtzentrum
Linien:- Bus: Linie Linie 378 sowie 379
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag jeweils von 08.00 - 12.00 Uhr Mittwoch von 14.00 - 18.00 Uhr
Kontakt
Telefon: 06403 605-0
Telefax: 06403 605-25
E-Mail: info@linden.de
Internet
erforderliche Unterlagen
- Gewerbe-Abmeldung (Formular GewA 3 )
- Personalausweis / Reisepass und Meldebescheinigung der Wohnsitzgemeinde
Formulare
Im Gewerbeanzeigeverfahren sind die nach § 14 Gewerbeordnung vorgeschriebenen Anzeigevordrucke zu verwenden.
Für die Online-Antragstellung wurde eine separate Plattform entwickelt. Auf der sogenannten Dienstleistungsplattform können Sie Ihre Anträge elektronisch einreichen und vieles mehr! Gerne können Sie sich vorab ein eigenes Bild von der Anwendung machen ohne sich vorher zu registrieren. Nutzen Sie hierzu die Simulation. Um die Online-Antragstellung in vollem Umfang nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst beim Online-Antragsverfahren registrieren.
Online Antragsverfahren des Einheitlichen Ansprechpartners Hessen
Kosten
Für die Gewerbeabmeldung wird eine Gebühr in Höhe von EUR 28,00 fällig. Sofern eine Empfangsbescheinigung ausgestellt werden soll, ist dafür eine weitere Gebühr in Höhe von EUR 8,00 zu entrichten.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Gewerbeabmelden, Gewerbe, Abmeldung, Anmeldung