Anzeige einer Geburt Entgegennahme

    Geburten, Geburtsanmeldung

    Beschreibung

     Die Geburt eines Kindes muss beim Standesamt angezeigt werden.

     Anzeigepflichtige


    Die Anzeigepflicht trifft bei Geburten in Krankenhäusern und sonstigen Einrichtungen der Geburtshilfen den Träger der Einrichtung. Ansonsten sind zur Anzeige einer Geburt in nachstehender Reihenfolge verpflichtet:

    • jeder Elternteil des Kindes, wenn er sorgeberechtigt ist,
    • jede andere Person, die bei der Geburt zugegen war oder von der Geburt aus eigenem Wissen unterrichtet ist. (Hierzu gehören insbesondere Hebammen und Ärzte.)

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Wenn die Klinik die Anzeige nicht vornimmt, muss die Geburt eines Kindes bei dem Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich es geboren wurde, angezeigt werden.

    Hinweise für Laubach: Standesamt/Geburten, Geburtsanmeldung

    Die Kommunen Lich, Hungen, Grünberg, Laubach und Reiskirchen haben nach intensiver Vorbereitungsphase im Bereich des Personenstandswesens (Standesamt) eine Kooperation vereinbart. Hierzu wurde eine entsprechende öffentlich-rechtliche Vereinbarung abgeschlossen. Sitz des gemeinsamen Standesamtes ist in Lich.

    Ab dem 02.01.2015 nimmt das Standesamt Lich mit ihren insgesamt dann 6 Mitarbeiterinnen daher die personenstandsrechtlichen Aufgaben für die genannten Kommunen wahr.

    Das (gemeinsame) Standesamt Lich ist wie folgt erreichbar:
    postalisch: 35423 Lich, Unterstadt 1
    Telefax: 06404/806-224
    Stadtverwaltung Lich (allgemeine Telefonzentrale): 06404/806-0
    Durchwahl-Nr. (Standesamt): 06404/806-112, 806-113, 806-136, 806-140
    E-Mail:

    Ansprechpartner

    Stadt Laubach

    Adresse

    Hausanschrift

    Friedrichstraße 11

    35321 Laubach

    Parkmöglichkeiten

    Parkplatz: Rathaus
    Anzahl der Stellplätze: 10
    Gebührenfrei

    Behindertenparkplatz: Rathaus
    Anzahl der Stellplätze: 2
    Gebührenfrei

    Haltestellen

    • Haltestelle: Rathaus
      Linien:
      • Bus: Linie Linie 372
      • Bus: Linie Linie 74

    Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Bitte vereinbaren Sie einen Termin. Erst nach Terminvereinbarung ist ein Besuch zu folgenden Zeiten möglich:

    Bürgerservice:
    Mo. 08:00 Uhr - 12:00 Uhr  14:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Di.  14:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Mi. geschlossen

    Do. 07:00 Uhr - 12:00 Uhr  14:00 Uhr - 18:00 Uhr

    Fr. 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    übrige Verwaltung:

    Mo. 08:00 Uhr  - 12:00 Uhr     14:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Di. 08:00 Uhr - 12:00 Uhr        14:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Mi. geschlossen

    Do. 08:00 Uhr - 12:00 Uhr       14:00 Uhr - 18:00 Uhr

    Fr. 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 06405 921-0

    Telefax: 06405 921-313

    E-Mail: info@laubach-online.de

    Internet

    Bankverbindung

    Stadtkasse Laubach

    Empfänger: Stadtkasse Laubach

    IBAN: DE34 5135 2227 0000 0003 56

    BIC: HELADEF1LAU

    Bankinstitut: Sparkasse Laubach-Hungen

    Version

    Technisch geändert am 02.02.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    Zur Anzeige der Geburt eines Kindes sind folgende Unterlagen erforderlich:

    • Sind die Eltern des Kindes miteinander verheiratet: ihre Geburtsurkunden und die Eheurkunde oder ein beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister.
    • Sind die Eltern des Kindes nicht miteinander verheiratet: die Geburtsurkunde der Mutter und, falls die Vaterschaft bereits anerkannt wurde, die Erklärungen hierüber und die Geburtsurkunde des Vaters sowie gegebenenfalls die Sorgeerklärungen.
    • Personalausweis oder Reisepass der Eltern

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Die Geburt muss binnen einer Woche angezeigt werden.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Weitere Informationen erhalten Sie im Hessen-Finder unter der Leistungsbeschreibung "Geburtsurkunde"
     

    Bitte beachten Sie außerdem das unten verlinkte Informationsblatt bei Geburt eines Kindes - Berücksichtigung beim Lohnsteuerabzug.
     

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 28.05.2019

    Version

    Technisch geändert am 13.03.2024

    Stichwörter

    Internationale Geburtsurkunde, Geburt, Antrag Geburtsurkunde, Geburten, Geburtsanmeldung, Anonyme Geburt, Bescheinigung Geburt, Geburtsurkunde, Mehrlingsgeburt, Urkunde (Geburtsurkunde), Geburtsanzeige, Standesamt, Frühgeburt, mehrsprachige Geburtsurkunde, Geburtsbeurkundung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English