Personalausweis Informationserteilung

    Personalausweis Informationserteilung

    Informationen zum Personalausweis erteilt Ihnen die zuständige Stelle.

    Beschreibung

    Die Personalausweisbehörde Informiert bei Antragstellung über den Personalausweis.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Die Zuständigkeit obliegt der Personalausweisbehörde (Oberbürgermeister/Bürgermeister) der Wohnortgemeinde.

    Ansprechpartner

    Stadt Laubach - Fachbereich 10 -zentrale Steuerung, Bürgerservice, Kultur, Sport und Soziales-

    Adresse

    Hausanschrift

    Friedrichstraße 11

    35321 Laubach

    Parkmöglichkeiten

    Parkplatz: Rathaus
    Anzahl der Stellplätze: 10
    Gebührenfrei

    Behindertenparkplatz: Rathaus
    Anzahl der Stellplätze: 2
    Gebührenfrei

    Haltestellen

    • Haltestelle: Rathaus
      Linien:
      • Bus: Linie Linie 372
      • Bus: Linie Linie 74

    Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Bitte vereinbaren Sie einen Termin. Erst nach Terminvereinbarung ist ein Besuch zu folgenden Zeiten möglich:

    Bürgerservice:
    Mo. 08:00 Uhr - 12:00 Uhr  14:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Di.  14:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Mi. geschlossen

    Do. 07:00 Uhr - 12:00 Uhr  14:00 Uhr - 18:00 Uhr

    Fr. 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    übrige Verwaltung:

    Mo. 08:00 Uhr  - 12:00 Uhr     14:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Di. 08:00 Uhr - 12:00 Uhr        14:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Mi. geschlossen

    Do. 08:00 Uhr - 12:00 Uhr       14:00 Uhr - 18:00 Uhr

    Fr. 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 06405 921-0

    Telefax: 06405 921-313

    E-Mail: info@laubach-online.de

    Kontaktperson

    Internet

    Bankverbindung

    Stadtkasse Laubach

    Empfänger: Stadtkasse Laubach

    IBAN: DE34 5135 2227 0000 0003 56

    BIC: HELADEF1LAU

    Bankinstitut: Sparkasse Laubach-Hungen

    Version

    Technisch geändert am 02.01.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    keine

    Voraussetzungen

    • Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Ausführliche Informationen über den Personalausweis und dessen Funktionalitäten erhalten Sie über das vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat bereitgestellte Informationsportal:

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport (HMdIS, Referat II 8) am 17.12.2020

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Elektronisch, Hinweise, Neuer PA, Personalausweis, Informationen, PA, nPA, Information, neuer Personalausweis, Infos, elektronischer Personalausweis, Online-Ausweisfunktion, Pass, Personaldokument, Perso, Identitätsnachweis, neu, Ausweis, ePA

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de