Melderegisterauskunft - Erteilung Selbstauskunft
Sie können eine Melderegisterauskunft zu Ihrer Person gespeicherten Daten erhalten.
Beschreibung
Auf Antrag erhalten Sie Auskunft über die im Melderegister zu Ihrer Person gespeicherten Daten.
Die Auskunft umfasst im Wesentlichen:
- die im Melderegister zu Ihrer Person gespeicherten Daten,
- die Empfänger von regelmäßigen Datenübermittlungen, sowie
- die Zwecke und die Rechtsgrundlagen
- der Speicherung sowie
- der regelmäßigen Datenübermittlungen.
Soweit die Datenübermittlungen durch ein automatisiertes Abrufverfahren oder eine automatisierte einfache Melderegisterauskunft erfolgen, können Sie auf Antrag Auskunft sowohl über
- die Arten der übermittelten Daten
als auch ihre Empfänger erhaltensowie im Übrigen die in Art. 15 Abs. 1 Buchstaben a - h der EU-Datenschutzgrundverordnung (EU DS-GVO) genannten Informationen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Meldebehörde Ihres Wohnortes
Zuständigkeit
Meldebehörde Ihres Wohnortes
Ansprechpartner
Stadt Laubach - Fachbereich 10 -zentrale Steuerung, Bürgerservice, Kultur, Sport und Soziales-
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Parkplatz: Rathaus
Anzahl der Stellplätze: 10
Gebührenfrei
Behindertenparkplatz: Rathaus
Anzahl der Stellplätze: 2
Gebührenfrei
Haltestellen
- Haltestelle: Rathaus
Linien:- Bus: Linie Linie 372
- Bus: Linie Linie 74
Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Bürgerservice:
Mo. 08:00 Uhr - 12:00 Uhr 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Di. 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 07:00 Uhr - 12:00 Uhr 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr. 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
übrige Verwaltung:
Mo. 08:00 Uhr - 12:00 Uhr 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Di. 08:00 Uhr - 12:00 Uhr 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 08:00 Uhr - 12:00 Uhr 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr. 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon: 06405 921-0
Telefax: 06405 921-313
E-Mail: info@laubach-online.de
Kontaktperson
Frau S. Görnert
Fax: 06405 921-313
Telefon Festnetz: 06405 921-356
E-Mail: s.goernert@laubach-online.de
E-Mail: buergerbuero@laubach-online.de
Frau P. Walther
Fax: 06405 921-313
Telefon Festnetz: 06405 921-353
E-Mail: buergerbuero@laubach-online.de
E-Mail: p.walther@laubach-online.de
Frau N. Thomke
Telefon Festnetz: 06405 921-341
Fax: 06405 921-313
E-Mail: buergerbuero@laubach-online.de
E-Mail: n.thomke@laubach-online.de
Frau L. Heinz
Fax: 06405 921-313
Telefon Festnetz: 06405 921-341
E-Mail: l.heinz@laubach-online.de
E-Mail: buergerbuero@laubach-online.de
Herrn S. Högel
Internet
Bankverbindung
Stadtkasse Laubach
Empfänger: Stadtkasse Laubach
IBAN: DE34 5135 2227 0000 0003 56
BIC: HELADEF1LAU
Bankinstitut: Sparkasse Laubach-Hungen
erforderliche Unterlagen
Identitätsnachweis
Formulare
In der Regel ist ein formloser Antrag nötig.
Voraussetzungen
- Registrierung bei der Meldebehörde des Wohnortes.
Rechtsgrundlage(n)
- § 10 Bundesmeldegesetz (BMG)
- Ziffer 10 Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Bundesmeldegesetzes (BMGVwV)
Fristen
Datenübermittlungen über ein automatisierten Abrufverfahren oder die Daten der automatisierten einfachen Melderegisterauskunft werden nach mindestens 12 Monaten, spätestens zum Ende des Kalenderjahres, das auf die Speicherung folgt, gelöscht.
Kosten
Gemäß Art. 15 Abs. 3 EU DS-GVO stellt der Verantwortliche, hier: die Meldebehörde eine Kopie der personenbezogenen Daten, die Gegenstand der Verarbeitung sind, zur Verfügung. Für alle weiteren Kopien, die die betroffene Person beantragt, kann sie ein angemessenes Entgelt auf der Grundlage der Verwaltungskosten verlangen.
Hinweise (Besonderheiten)
In gesetzlich geregelten Ausnahmefällen kann die Auskunft über gespeicherte Daten verweigert werden.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport (HMdIS), Referat II 8 am 10.12.2020