Hundesteuer AbmeldungOnline erledigen

    Hundesteuer - Hund abmelden

    Eine Abmeldung der Hundehaltung ist immer dann notwendig, wenn Sie die Haltung des Hundes in Ihrer Wohnsitzgemeinde aufgeben. Weitere Informationen erhalten Sie über die Ortssuche der für Sie zuständigen Gemeinde.

    Beschreibung

    Sie müssen Ihren Hund bei Ihrer Gemeindeverwaltung abmelden, wenn

    • Sie Ihren Hauptwohnsitz in eine andere Gemeinde verlegen oder wenn
    • Sie keinen Hund mehr haben.

    Online-Dienst

    Hundesteuer abmelden

    ID: L100001_385436630

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    niedrig

    Identifizierung

    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Personalausweis
    • keine Identifizierung

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    die Gemeinde-/Stadtverwaltung des bisherigen Wohnsitzes

    Ansprechpartner

    Stadt Laubach - Fachbereich 20 -Finanzen, Wirtschaftsförderung u. Kultur-

    Adresse

    Hausanschrift

    Friedrichstraße 11

    35321 Laubach

    Parkmöglichkeiten

    Parkplatz: Rathaus
    Anzahl der Stellplätze: 10
    Gebührenfrei

    Behindertenparkplatz: Rathaus
    Anzahl der Stellplätze: 2
    Gebührenfrei

    Haltestellen

    • Haltestelle: Rathaus
      Linien:
      • Bus: Linie Linie 372
      • Bus: Linie Linie 74

    Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Bitte vereinbaren Sie einen Termin. Erst nach Terminvereinbarung ist ein Besuch zu folgenden Zeiten möglich:

    Bürgerservice:
    Mo. 08:00 Uhr - 12:00 Uhr  14:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Di.  14:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Mi. geschlossen

    Do. 07:00 Uhr - 12:00 Uhr  14:00 Uhr - 18:00 Uhr

    Fr. 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    übrige Verwaltung:

    Mo. 08:00 Uhr  - 12:00 Uhr     14:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Di. 08:00 Uhr - 12:00 Uhr        14:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Mi. geschlossen

    Do. 08:00 Uhr - 12:00 Uhr       14:00 Uhr - 18:00 Uhr

    Fr. 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 06405 921-0

    Telefax: 06405 921-313

    E-Mail: info@laubach-online.de

    Kontaktperson

    Internet

    Bankverbindung

    Stadtkasse Laubach

    Empfänger: Stadtkasse Laubach

    IBAN: DE34 5135 2227 0000 0003 56

    BIC: HELADEF1LAU

    Bankinstitut: Sparkasse Laubach-Hungen

    Version

    Technisch geändert am 02.08.2021

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    • Hundesteuermarke
    • bei persönlicher Abmeldung: Personalausweis oder Meldebestätigung

    Hinweis: Erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer Gemeinde.

    Rechtsgrundlage(n)

    Gesetz über kommunale Abgaben (KAG) in Verbindung mit der jeweiligen Satzung Ihrer Gemeinde

    Verfahrensablauf

    Sie können in der Regel Ihren Hund persönlich durch Vorsprache oder schriftlich abmelden.

    Für die Abmeldung können Sie in der Regel das Formular "Hundesteuer-Abmeldung" verwenden. Dieses Formular bekommen Sie bei Ihrer Gemeinde oder es steht auf deren Internetseite zum Download bereit.

    Hinweis: Erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer Gemeinde.

    Fristen

    Die Abmeldung ist in der örtlichen Hundesteuersatzung geregelt und muss in der Regel innerhalb eines Monats erfolgen.

    Kosten

    In der Regel: keine

    Hinweis: Haben Sie Ihre Hundesteuer schon bezahlt, so bekommen Sie diese möglicherweise zurück.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Sie müssen die Hundesteuermarke bei der Abmeldung abgeben.

    Bemerkungen

    Siehe auch

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 07.07.2023

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Hundeabmeldung, Hunde abmelden, Hund Anmeldung, Hunde anmelden, Gemeindesteuern, kommunale Steuern

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English