amtliche Meldebestätigung Ausstellung

    Meldebestätigung Ausstellung

    Beschreibung

    Sie erhalten nach Ihrer An- oder Abmeldung bei der Meldebehörde eine schriftliche oder, sofern die Anmeldung elektronisch durchgeführt wird, eine elektronische Bestätigung in Form einer amtlichen Meldebestätigung.

    Die amtliche Meldebestätigung enthält Familienname, Vornamen unter Kennzeichnung des gebräuchlichen Vornamens, Doktorgrad, Geburtsdatum, Einzugs- oder Auszugsdatum, Datum der An- oder Abmeldung, Anschrift und einen Hinweis darauf, ob es sich um eine alleinige Wohnung, Haupt- oder Nebenwohnung handelt.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    die Meldebehörde Ihres Wohnortes

    Zuständigkeit

    die Meldebehörde Ihres Wohnortes

    Ansprechpartner

    Gemeinde Langgöns - Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    St. Ulrich-Ring 13

    35428 Langgöns

    Parkmöglichkeiten

    Anzahl der Stellplätze: 32
    Gebührenfrei

    Anzahl der Stellplätze: 2
    Gebührenfrei

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo-Di 07:30-12:30 und 14:00-17:00 Mi u. Fr 07:30-12:30 Do 17:00-19:00

    Kontakt

    Telefon: 06403 9020-38

    Telefon: 06403 9020-28

    E-Mail: u.schaefer@langgoens.de

    Version

    Technisch geändert am 02.01.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    keine

    Hinweise für Langgöns

    Gebühr 8.00 EUR (Der Betrag ist in Vorkasse zu bezahlen)

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 30.09.2021

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Meldekarte, Meldeschein, Wohnungsnachweis

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de