Wahlrechtsbescheinigung Ausstellung

    Wahlrechtsbescheinigung (Unterstützung eines Wahlvorschlags)

    Beschreibung

    Um an einer Wahl teilzunehmen, bedarf es eines gewissen Rückhalts in der Bevölkerung. Daher sehen alle Wahlgesetze vor, dass für Wahlvorschläge von Parteien, Wählergruppen und Einzelbewerbern, die nicht mit einer Mindestzahl von Abgeordneten im Parlament oder der zu wählenden Körperschaft vertreten sind, eine bestimmte Anzahl von Unterstützungsunterschriften von wahlberechtigten Bürgern vorgelegt werden müssen, um für die Wahl zugelassen werden zu können

    Benötigt werden für

    • Europawahlen
      2.000 für eine Landesliste und 4.000 für eine Bundesliste
    • Bundestagswahlen
      200 für einen Kreiswahlvorschlag und 2.000 für eine Landesliste
    • Landtagswahlen
      50 für einen Kreiswahlvorschlag und 1.000 für eine Landesliste
    • Direktwahlen
      zweimal so viele Unterschriften wie Sitze in der Gemeindevertretung bzw. im Kreistag vorhanden sind 

    Die Unterstützungsunterschriften sind persönlich und handschriftlich auf amtlichen Formblättern zu leisten, die von den zuständigen Wahlleitungen auf Anforderung an die Wahlvorschlagsträger ausgegeben werden. Jede wahlberechtigte Person darf mit ihrer Unterschrift nur einen Wahlvorschlag unterstützen.

    Für jeden Unterstützer muss sein Wahlrecht von der für seine Hauptwohnung zuständigen Gemeinde bestätigt werden. Die Wahlrechtsbescheinigung erfolgt in der Regel auf demselben Formular, auf dem auch die Unterstützungsunterschrift geleistet worden ist; sie ist kostenfrei.

    Zuständigkeit

    Abhängig von der anstehenden Wahl an den Gemeinde-, Kreis-, Landes- oder Bundeswahlleiter, achten Sie auf die entsprechenden amtlichen Bekanntmachungen, in denen zur Einreichung von Wahlvorschlägen aufgefordert wird.

    Ansprechpartner

    Stadt Hungen

    Adresse

    Postanschrift

    Kaiserstraße 7

    35410 Hungen

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeiten: Mo. u. Fr 08:00 bis 12:30 Uhr Di. 08.00 bis 16.30 Uhr Mi. 7.00 bis 12.30 Uhr Do 14:00 bis 18:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 06402 85-0

    Telefax: 06402 85-54

    E-Mail: info@hungen.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 13.01.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Stadt Hungen - Allgemeine Verwaltung

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    Postanschrift

    Kaiserstraße 7

    35410 Hungen

    Öffnungszeiten

    Montag 08:00 - 12:30 Uhr
    Freitag 08:00 - 12:30 Uhr

    Allgemeine Öffnungszeiten: Mo. u. Fr 08:00 bis 12:30 Uhr Di. 08.00 bis 16.30 Uhr Mi. 7.00 bis 12.30 Uhr Do 14:00 bis 18:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 06402 85-0

    Telefax: 06402 85-54

    E-Mail: info@hungen.de

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    Version

    Technisch geändert am 08.12.2023

    Sprachversion

    de-DE

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    Stadt Hungen - Bürgerbüro

    Adresse

    Postanschrift

    Kaiserstraße 5 A

    35410 Hungen

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeiten: Mo. u. Fr 08:00 bis 12:30 Uhr Di. 08.00 bis 16.30 Uhr Mi. 7.00 bis 12.30 Uhr Do 14:00 bis 18:00 Uhr

    Kontakt

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    Telefon: 06402 85-81

    Telefon: 06402 85-82

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    Kontaktperson

    • Frau Katja Reitz
      Postanschrift

      Kaiserstraße 5A

      35410 Hungen

      Nebengebäude

      Telefon Festnetz: 06402 85-81

      E-Mail: buergerbuero@hungen.de

    • Frau Larissa Wagner
      Postanschrift

      Kaiserstraße 5A

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      Nebengebäude

      Telefon Festnetz: 06402 85-82

      E-Mail: buergerbuero@hungen.de

    • Frau Alisa Dannwolf
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      Kaiserstraße 5A

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      Nebengebäude

      Telefon Festnetz: 06402 85-83

      E-Mail: buergerbuero@hungen.de

    • Frau Lea-Marie Macht
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      Kaiserstraße 5A

      35410 Hungen

      Nebengebäude

      Telefon Festnetz: 06402 8584

      E-Mail: buergerbuero@hungen.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 13.01.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Wahlvorschlag, Wahl, Wahlschein, Wahlgesetz, Landtagswahl, Wahlrechtsbescheinigung, Wahlleitung, Wahlberechtigt

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English