Sammlungen
Beschreibung
Sammlungen bedürfen in Hessen keiner Erlaubnis.
Ansprechpartner
Landkreis Gießen
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Gebührenfrei
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Postanschrift
Postfach 11 07 60
35352 Gießen
Kontakt
Telefon: 0641 9390-0
E-Mail: info@lkgi.de
Internet
Weitere Informationen
Hinweis der Zentralredaktion: Für die von Ihnen angefragte Leistung konnte noch keine direkte Zuständigkeit ermittelt werden. Informationen zur zuständigen Stelle erhalten Sie bei der angezeigten Adresse.
Gemeinde Heuchelheim a. d. Lahn
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Parkplatz: direkt an der Gemeindeverwaltung
Anzahl der Stellplätze: 25
Gebührenfrei
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag von 8:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag zusätzlich von 14:00 - 18:00 Uhr
Kontakt
Telefon: 0641 6002-0
Telefax: 0641 6002-46
E-Mail: info@heuchelheim.de
Internet
Gemeinde Heuchelheim a. d. Lahn - Abteilung III - Ordnung und Soziales
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Parkplatz: direkt an der Gemeindeverwaltung
Anzahl der Stellplätze: 25
Gebührenfrei
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag von 8:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag zusätzlich von 14:00 - 18:00 Uhr
Kontakt
Telefon: 0641 6002-0
Telefax: 0641 6002-46
E-Mail: info@heuchelheim.de
Kontaktperson
Frau Stefanie Bauch
Herr Michael Landschek (Leiter Ordnungsamt)
Frau Jasmin Wagner (stellv. Leiterin Ordnungsamt)
Frau Katja Noack
Herr Rolf-Martin Barth
Frau Alexandra Predanic
Internet
Stichwörter
Ordnungsamt
Hinweise (Besonderheiten)
Auskünfte und Bewertungen zu Spenden suchenden Organisationen gibt das "Deutsche Zentralinstitut für soziale Fragen" (DZI), 14195 Berlin, Bernadottestr. 94. Nach eigener Auskunft dokumentiert das DZI in seinem Wohlfahrtsarchiv etwa 2.100 Spendenorganisationen des sozialen, insbesondere des humanitär-karitativen Bereichs.
Auf dieser Basis beantwortet das DZI gegen Erstattung der Kosten Anfragen von Privatpersonen, Unternehmen, Behörden und Medien.
Weitere Informationsmöglichkeiten bietet auch der "Deutsche Spendenrat e.V".
Betrügerisches Verhalten bei Haus- und Straßensammlungen kann im Wege der Strafverfolgung sanktioniert werden. Gegen Sammlungen, die gegen die Öffentliche Sicherheit und Ordnung verstoßen, kann nach Polizeirecht eingeschritten werden.
- Deutsches Zentralinstitut für Soziale FragenKeine weiteren Hinweise vorhanden
- Deutsche Spendenrat e.V.Keine weiteren Hinweise vorhanden
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Sammlungen, Sortiment, Sammlung