Standplatzgenehmigung
Beschreibung
Als Gewerbetreibender benötigen Sie für die Teilnahme an Märkten eine Standplatzgenehmigung.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
An die jeweilige Stadt oder Gemeinde.
Ansprechpartner
Stadt Grünberg - Stabsstelle Tourismus
Adresse
Postanschrift
Alsfelder Straße 57
Postfach
35305 Grünberg
Postanschrift
Hintergasse 24
Postfach
35305 Grünberg
Postanschrift
Lehnheimer Weg 32
Postfach
35305 Grünberg
Postanschrift
Londorfer Straße 34
Postfach
35305 Grünberg
Postanschrift
Marktplatz 8
Postfach
35305 Grünberg
Postanschrift
Rabegasse 1
Postfach
35305 Grünberg
Postanschrift
Winterplatz 4
Postfach
35305 Grünberg
Öffnungszeiten
Mo.-Fr. 8.00-12.00 Uhr
Do. 8.00-12.00 / 15.00-18.00 Uhr
und nach telefonischer Vereinbarung
Kontakt
Telefon: 06401 804-120
Kontaktperson
Herr Eric Epp
Postanschrift
Marktplatz 7
35305 Grünberg
Telefon Festnetz: 06401 804-126
Fax: 06401 804-103
E-Mail: E.Epp@gruenberg.de
Frau Kirsten Jung
Postanschrift
Marktplatz 7
35305 Grünberg
Fax: 06401 804-103
Telefon Festnetz: 06401 804-127
E-Mail: k.jung@gruenberg.de
erforderliche Unterlagen
Sie müssen eine "Reisegewerbekarte", sofern der Markt nicht nach der Gewerbeordnung festgesetzt ist, oder eine Sondernutzungserlaubnis haben.
Bei festgesetzten Märkten entfällt die Reisegewerbekartenpflicht.
Bei Angestellten ist eine Zweitschrift oder beglaubigte Kopie der Reisegewerbekarte des Gewerbetreibenden mitzuführen.
- Reisegewerbekarte: Ausstellung, Erweiterung, Verlängerung(Leistungsbeschreibung im Hessen-Finder)
Formulare
Ihre Bewerbung für einen Tagesstandplatz können Sie in mündlicher oder schriftlicher Form einreichen. Für einen Jahres- oder Saisonstandplatz müssen Sie einen schriftlichen Antrag stellen.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Genehmigung, Flohmarkt, Ordnungsamt, Standplatz, Standplatzgenehmigung, Straßenverkauf, Märkte, Ausnahmegenehmigung