Reisepass Ausstellung neu wegen Änderung von sonstigen Daten
Bei Umzug in eine neue Stadt oder Gemeinde gilt es, unverzüglich die Wohnortangabe im Reisepass ändern zu lassen.
Beschreibung
Wenn eine Eintragung im Reisepass unzutreffend ist, ist der Inhaber eines Passes verpflichtet, der Passbehörde unverzüglich den Reisepass vorzulegen. Ändert sich die Eintragung zum Wohnort im Reisepass aufgrund eines Zuzugs aus einer anderen Stadt oder Gemeinde, wird diese Eintragung von der zuständigen Passbehörde der neuen Wohnortgemeinde geändert.
Neben der Änderung von Eintragungen im Reisepass zum Wohnort sind auch Änderungen zu den Eintragungen der Größe und Augenfarbe zulässig. Andere als die genannten Änderungen sind nach dem Paßgesetz nicht möglich. Ist eine Änderung anderer Eintragungen erforderlich, muss ein neuer Pass ausgestellt werden.
Online-Dienst
zuständige Stelle
Die Zuständigkeit obliegt der Passbehörde (Oberbürgermeister/-in oder Bürgermeister/-in) bzw. dem Bürgeramt der Wohnortgemeinde.
Ansprechpartner
Stadt Grünberg - Bürgerservice
Adresse
Postanschrift
Marktplatz 8
35305 Grünberg
Kontakt
Telefon: 06401 804-0
Telefax: 06401 804-103
E-Mail: buergerservice@gruenberg.de
Kontaktperson
Frau Cigdem Akagündüz
Postanschrift
Marktplatz 8
35305 Grünberg
Telefon Festnetz: 06401 804-163
Fax: 06401 804-104
E-Mail: c.akaguenduez@gruenberg.de
Frau Christina Rühl
Postanschrift
Marktplatz 8
35305 Grünberg
Telefon Festnetz: 06401 804-164
Fax: 06401 804-104
E-Mail: c.ruehl@gruenberg.de
Frau Nadine Müller
Postanschrift
Marktplatz 8
35305 Grünberg
Fax: 06401 804-104
Telefon Festnetz: 06401 804-162
E-Mail: n.mueller@gruenberg.de
Frau Vanessa Neyses
Postanschrift
Marktplatz 8
35305 Grünberg
Fax: 06401 804-104
Telefon Festnetz: 06401 804-161
E-Mail: v.neyses@gruenberg.de
Internet
erforderliche Unterlagen
- Reisepass
- aktuelle Meldebestätigung (falls die Aktualisierung des Reisepasses nicht gleichzeitig mit Ihrer Anmeldung erfolgt)
Voraussetzungen
Sie sind bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung mit Ihrem neuen Wohnsitz gemeldet.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Sprechen Sie persönlich bei der für Sie zuständigen Passbehörde (Oberbürgermeister/-in oder Bürgermeister/-in) bzw. bei dem Bürgeramt Ihrer Wohnortgemeinde vor, um Ihren neuen Wohnort in den Reisepass eintragen zu lassen.
Hinweise für Grünberg: Reisepass Ausstellung neu wegen Änderung von sonstigen Daten
Bitte vereinbaren Sie einen Termin unter "Reisepass/Kinderreisepass > "Beantragung Reisepass" über unsere Online-Terminbuchung.
Fristen
Unverzüglich nach der Anmeldung an Ihrem neuen Wohnort.
Bearbeitungsdauer
Die Änderung der Eintragung zum Wohnort im Reisepass wird von der Passbehörde sofort vorgenommen.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 23.11.2022
Stichwörter
Adresse, Reisepass ändern, Reisepass Änderung, Wohnort, Umzug