Einfache Melderegisterauskunft
Sie suchen eine Person und möchten deren Familienname, Vorname, Doktorgrad oder derzeitige Anschrift erfahren? Dann können Sie eine einfache Melderegisterauskunft beantragen.
Beschreibung
Im Rahmen einer einfachen Melderegisterauskunft erhalten Sie von der Meldebehörde Familienname, Vornamen (unter Kennzeichnung des gebräuchlichen Vornamen), Doktorgrad und derzeitige Anschriften zu der gesuchten Person. Ist die Person verstorben wird Ihnen dies mitgeteilt.
Ob Ihnen eine Meldebehörde eine Auskunft über die Daten der gesuchten Person erteilt, liegt in deren pflichtgemäßem Ermessen. Die einfache Melderegisterauskunft wird nicht erteilt, wenn eine Auskunftssperre im Melderegister eingetragen ist oder für die Meldebehörde Grund zu der Annahme besteht, dass hieraus eine Gefahr für schutzwürdige Interessen des Betroffenen oder einer anderen Person erwachsen kann.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Meldebehörde des Wohnortes der gesuchten Person
Zuständigkeit
An die Meldebehörde des Wohnortes der gesuchten Person.
Ansprechpartner
Stadt Grünberg - Bürgerservice
Adresse
Postanschrift
Marktplatz 8
35305 Grünberg
Kontakt
Telefon: 06401 804-0
Telefax: 06401 804-103
E-Mail: buergerservice@gruenberg.de
Kontaktperson
Frau Cigdem Akagündüz
Postanschrift
Marktplatz 8
35305 Grünberg
Fax: 06401 804-104
Telefon Festnetz: 06401 804-163
E-Mail: c.akaguenduez@gruenberg.de
Frau Christina Rühl
Postanschrift
Marktplatz 8
35305 Grünberg
Telefon Festnetz: 06401 804-164
Fax: 06401 804-104
E-Mail: c.ruehl@gruenberg.de
Frau Nadine Müller
Postanschrift
Marktplatz 8
35305 Grünberg
Fax: 06401 804-104
Telefon Festnetz: 06401 804-162
E-Mail: n.mueller@gruenberg.de
Frau Vanessa Neyses
Postanschrift
Marktplatz 8
35305 Grünberg
Telefon Festnetz: 06401 804-161
Fax: 06401 804-104
E-Mail: v.neyses@gruenberg.de
Frau Petra Walther
Postanschrift
Marktplatz 8
35305 Grünberg
Fax: 06401 804-104
Telefon Festnetz: 06401 804-165
E-Mail: p.walther@gruenberg.de
Internet
Voraussetzungen
- Die von Ihnen gesuchte Person muss anhand Ihrer Angaben eindeutig identifiziert werden können. Das heißt, dass Sie bereits über Daten zum Betroffenen verfügen müssen. Dies sind in der Regel der Vor- und Familienname, frühere Namen, das Geburtsdatum, das Geschlecht oder eine Anschrift.
- Sie müssen bei der Anfrage erklären, dass Sie die Daten nicht für Zwecke der Werbung oder des Adresshandels verwenden.
- Sofern Sie die Daten für gewerbliche Zwecke verwenden, müssen Sie diese angeben.
- Es darf keine Auskunftssperre im Melderegister bestehen.
Rechtsgrundlage(n)
- § 44 Bundesmeldegesetz (BMG)
- Nummer 44 Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Bundesmeldegesetzes (BMGVwV)
- Anlage 1 zur Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums des Innern und für Sport
Kosten
Es werden Gebühren nach Nr. 42 (Einwohnermeldewesen) des Verwaltungskostenverzeichnisses zur "Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums des Innern und für Sport" erhoben.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 14.07.2022