Schaustellung von Personen, Erlaubnis
Beschreibung
Wer Personen gewerblich zur Schau (z.B. Striptease-Darbietungen, Table-Dance o.ä.)stellen will, braucht eine Erlaubnis des zuständigen Ordnungsamtes. Die Erlaubnis kann für eine einmalige Veranstaltung oder auch für regelmäßig wiederkehrende Veranstaltungen (Table-Dance-Bars) erteilt werden.
Online-Dienst
Zuständigkeit
An das Ordnungsamt der Kommune, in der die Veranstaltung stattfinden soll.
Sie können das Verfahren auch elektronisch über den "Einheitlichen Ansprechpartner" abwickeln
- Einheitlicher AnsprechpartnerKeine weiteren Hinweise vorhanden
Ansprechpartner
Ordnungsamt - Ordnungs- und Gewerbeabteilung
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon: 0641 306-1915
Telefon: 0641 306-1914
Telefon: 0641 306-1913
Telefax: 0641 306-1920
E-Mail: gewo@giessen.de
Ordnungsamt - Ordnungs- und Gewerbeabteilung
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon: 0641 306-3200
Telefax: 0641 306-1920
E-Mail: ordnungsamt@giessen.de
Kontaktperson
Serviceteam Gewerbeordnung
Formulare
Für die Online-Antragstellung wurde eine separate Plattform entwickelt. Auf der sogenannten Dienstleistungsplattform können Sie Ihre Anträge elektronisch einreichen und vieles mehr! Gerne können Sie sich vorab ein eigenes Bild von der Anwendung machen ohne sich vorher zu registrieren. Nutzen Sie hierzu die Simulation. Um die Online-Antragstellung in vollem Umfang nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst beim Online-Antragsverfahren registrieren.
Online Antragsverfahren des Einheitlichen Ansprechpartners Hessen
Rechtsgrundlage(n)
§ 33 a GewO
Kosten
Für die Erteilung einer Erlaubnis werden Gebühren nach dem behördlichen Zeitaufwand erhoben.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Schausteller, Ausstellen, Schaustellung von Personen