Ratten melden
Beschreibung
Ratten treten in der Regel dort auf, wo sie ausreichend Nahrung, Unterschlupf und Nistmöglichkeiten finden. Sie übertragen gefährliche Krankheiten. Kot und Urin führen zu Geruchsbelästigung und Gesundheitsgefährdung.
Falls Sie Ratten melden wollen, gilt es folgendes zu beachten:
- Grundstückseigentümer müssen selbst einen Schädlingsbekämpfer/ Kammerjäger beauftragen.
- Mieter müssen zunächst den Eigentümer auffordern, das Problem zu beseitigen. (Verweigert der Vermieter diese Maßnahme, kann sich der Mieter an das zuständige Ordnungsamt wenden. Hierbei muss eine Kopie der schriftlichen Aufforderung des Mieters vorliegen.)
- Ist der Verursacher nachweislich ein Dritter , wenden Sie sich bitte schriftlich an das Ordnungsamt.
- Bei Rattenfunden an öffentlichen Orten wenden Sie sich an das zuständige Ordnungsamt.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an das zuständige Ordnungsamt.
Ansprechpartner
Ordnungsamt - Ordnungs- und Gewerbeabteilung
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon: 0641 306-3200
Telefax: 0641 306-1920
E-Mail: ordnungsamt@giessen.de
Kontaktperson
Sachgebiet Ordnung
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Gießen: Ratten melden
Kosten
Die Kosten für den Schädlingsbekämpfer/Kammerjäger trägt der Grundstückseigentümer.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Gießen: Ratten melden
Bei Rattenbefall auf öffentlichen Straßen, Plätzen, Wegen, Kanälen usw. wird die Bekämpfung vom Tiefbauamt und Garten- und Friedhofsamt veranlasst.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Wanderratte, Ratten, Hausratte, Hygiene, Ratte, Nagetier, Ungeziefer, Nagetiere