Parkausweis für Bewohner (Bewohnerparkvorrechte)
Beschreibung
Die Anordnung von Bewohnerparkvorrechten erfolgt in der Regel dort, wo mangels privater Stellflächen und aufgrund eines erheblichen allgemeinen Parkdrucks die Bevölkerung des städtischen Quartiers regelmäßig keine ausreichende Möglichkeit haben, in ortsüblich fußläufig zumutbarer Entfernung von ihrer Wohnung einen Stellplatz für ihr Kraftfahrzeug zu finden.
Bewohnerparkausweise werden auf Antrag ausgegeben. Jede Bewohnerin und jeder Bewohner erhält nur einen Bewohnerparkausweis für ein auf sie/ihn zugelassenen oder nachweislich von ihr/ihm dauerhaft genutztes Kraftfahrzeug.
Hinweise für Gießen: Parkausweis für Bewohner (Bewohnerparkvorrechte)
Die Stadt Gießen bietet zwei verschiedene Arten des Bewohnerparkens an:
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Reines Bewohnerparken
Dieser Bewohnerparkausweis berechtigt zum Parken in der jeweils eingetragenen Parkzone überall dort, wo dies durch Verkehrszeichen 286 StVO (eingeschränktes Halteverbot) und Zusatzzeichen "Bewohner mit Parkausweis Nr. X frei", oder durch Verkehrszeichen 314 StVO und Zusatzzeichen Bewohner mit Parkausweis Nr. X beschildert ist. Der jeweilige Bewohnerparkausweis ist gut sichtbar hinter der Windschutzscheibe auszulegen.
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Erweitertes Bewohnerparken
Dieser Bewohnerparkausweis berechtigt über die Regelung des reinen Parkausweises hinaus zum Parken in Bereichen mit Parkzeitüberwachung (Parkscheinautomat, Parkscheibe). Dies gilt in der jeweiligen Parkzone überall dort, wo das Parken unter Verkehrszeichen 314/315 StVO mit einem Zusatzschild für Bewohner freigegeben ist. Es genügt, den Bewohnerparkausweis gut sichtbar hinter der Windschutzscheibe auszulegen. Ein Parkschein oder eine Parkscheibe ist nicht erforderlich.
In Gießen gibt es derzeit fünf Bewohnerparkzonen. In welcher Parkzone Ihre Adresse liegt, können Sie im digitalen Stadtplan einsehen.
Online-Dienste
Neuantrag Bewohnerparkausweis
Beschreibung
Online erledigen
Vertrauensniveau
unbestimmt
Verlängerung Bewohnerparkausweis
Beschreibung
Online erledigen
Vertrauensniveau
unbestimmt
Zuständigkeit
An die Straßenverkehrsbehörde Ihrer Stadt oder Ihrer Gemeinde.
Ansprechpartner
Straßenverkehrsbehörde - Abt. des Ordnungsamts
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon: 0641 306-2298
Telefax: 0641 306-2299
E-Mail: verkehrsbehoerde@giessen.de
erforderliche Unterlagen
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass; bei Vorlage des Reisepasses zusätzlich eine aktuelle Meldebescheinigung
- Zulassungsbescheinigung I (Fahrzeugschein)
- Nutzungsbescheinigung, wenn Sie nicht der Fahrzeughalter sind
Wenn Sie einen Dritten beauftragen, benötigt dieser zusätzlich eine schriftliche Vollmacht von Ihnen. Außerdem muss er Ihr Ausweisdokument (im Original) bei der Straßenverkehrsbehörde vorlegen. Er selbst muss sich mit seinem gültigen Personalausweis/Reisepass ausweisen können.
Einige Städte oder Gemeinden ermöglichen jedoch auch eine schriftliche oder sogar elektronische Beantragung. In diesen Fällen erhalten Sie den Parkausweis zugesandt. Wenn Sie einen dieser Wege wählen möchten, erkundigen Sie sich zunächst bei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung, welche Unterlagen übersandt werden müssen.
Hinweise für Gießen: Parkausweis für Bewohner (Bewohnerparkvorrechte)
Der
Bewohnerparkausweis kann hier online beantragt
werden.
Hier gelangen Sie zu den
Tipps und Hinweisen zur Onlinebeantragung
.
Sollte kein Internetzugang oder Drucker zur Verfügung stehen, gibt es die Möglichkeit über den Antragsvordruck:
- Bewohnerparkausweis - Antrag 357 kB
Dies gilt auch für die Beantragung zweier Kennzeichen auf einem Bewohnerparkausweis. In diesen Fällen können die Anträge bei der Straßenverkehrsbehörde schriftlich oder per E-Mail an bewohnerparken@giessen.de eingereicht werden.
Antragsunterlagen- Gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung
- Die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
Bitte versenden Sie KEINE Originale!
Zusätzlich, wenn Antragsteller nicht der Fahrzeughalter ist:
- Nutzungsnachweis des Fahrzeughalters
Voraussetzungen
Die Ausstellung eines Bewohnerparkausweises kann beantragt werden, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen und nachgewiesen werden können:
- der Hauptwohnsitz ist im Bewohnerparkgebiet gemeldet,
- die Wohnung wird selbst bewohnt und
- das Fahrzeug muss auf den Antragsteller zugelassen sein oder von ihm dauerhaft genutzt werden (Nachweis durch eine Bestätigung des Fahrzeughalters, dass das Fahrzeug zur dauerhaften Nutzung überlassen wurde).
Von manchen Städten und Gemeinden werden für die Erteilung eines Bewohnerparkausweises noch weitere Voraussetzungen gefordert, z. B. fehlende Garage. Im Zweifel sollte bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde nachgefragt werden.
Rechtsgrundlage(n)
- § 45 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
- Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt); Anlage zu § 1 GebOSt , Gebühren-Nr. 265
Kosten
Der Bewohnerparkausweis ist gebührenpflichtig. Die Gebühr beträgt mindestens 10,20 Euro und höchstens 30,70 Euro pro Jahr. In welcher genauen Höhe die Gebühr erhoben wird, teilt Ihnen die zuständige Straßenverkehrsbehörde mit.
Hinweise für Gießen: Parkausweis für Bewohner (Bewohnerparkvorrechte)
In Gießen wird zurzeit eine Gebühr von:
- für das "reine Bewohnerparken" 30,00 € pro Jahr
- für das "erweiterte Bewohnerparken" 100,00 € pro Jahr
erhoben. Hierbei handelt es sich um eine Verwaltungsgebühr, diese kann nicht zurück erstattet werden.
Hinweise (Besonderheiten)
Auch Mitglieder von Car-Sharing-Organisationen können einen Bewohnerparkausweis erhalten. Die näheren Einzelheiten sind bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde zu erfragen.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung am 26.10.2016
Stichwörter
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