Gewerberegisterauszug Übermittlung

    Gewerberegister, Auskunft

    Beschreibung

    Das Gewerberegister ein Verzeichnis der örtlichen Gewerbebetriebe wird von den Kommunalverwaltungen geführt. Für die An-, Um- und Abmeldung eines Gewerbes, einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle besteht Anzeigepflicht.
    Die Übermittlung der einfachen Auskunft beinhaltet die 3 Grunddaten Name/Firma, Anschrift und Tätigkeit des Gewerbetreibenden und wird auf Anfrage ohne weitere Prüfungen übermittelt.

    An nichtöffentliche Stellen (z.B. Privatpersonen) können erweiterte Auskunftsdaten, wie private Wohnanschrift, Geburtsdatum, Tätigkeitsbeginn und ggf. -ende, unter der Voraussetzung übermittelt werden, dass der Auskunftsbegehrende ein rechtliches Interesse glaubhaft macht (§ 14 Abs. 8 GewO). Bei der Glaubhaftmachung wird neben dem schlüssigen Vortrag des Auskunftsbegehrenden (Angaben warum erweiterte Daten z.B. Wohnanschrift benötigt werden usw.) noch die Vorlage einschlägiger Dokumente (z.B. Kaufvertrag, Mahnung) verlangt.
     

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich bitte an die Gemeinde-/Stadtverwaltung am Sitz des Gewerbebetriebes

    Ansprechpartner

    Ordnungsamt - Ordnungs- und Gewerbeabteilung

    Adresse

    Hausanschrift

    Berliner Platz 1

    35390 Gießen

    Kontakt

    Telefon: 0641 306-1911

    Telefon: 0641 306-1912

    Telefax: 0641 306-1919

    E-Mail: gewerbe@giessen.de

    Version

    Technisch geändert am 27.07.2018

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Ordnungsamt - Ordnungs- und Gewerbeabteilung

    Adresse

    Hausanschrift

    Berliner Platz 1

    35390 Gießen

    Kontakt

    Telefon: 0641 306-3200

    Telefax: 0641 306-1920

    E-Mail: ordnungsamt@giessen.de

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 18.04.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Die Gebühr für die Auskunft aus dem Gewerberegister beträgt in der Regel zwischen 10,00 Euro und 30,50 Euro; soweit Nachforschungen durch den Außendienst erforderlich werden, bemisst sich die Gebührenhöhe nach dem Zeitaufwand.
    Bei Auskünften über einen bestimmbaren Personenkreis, der sog. Gruppenauskunft, beträgt die Gebühr in der Regel je Person zwischen 7,50 Euro - 15,00 Euro, mindestens allerdings 76,50 Euro.

    Hinweise für Gießen: Gewerberegister, Auskunft

    In Gießen werden folgende Gebühren erhoben:

    Auskunft aus dem Gewerberegister einfach: 15,00 €
    Auskunft aus dem Gewerbereigster erweitert: 20,00 €
    Auskunft aus dem Gewerberegister mit Ermittlung: 30,00 €
    Gruppenauskunft aus dem Gewerberegister: je Person 15,00 €, mindestens jedoch 75,00 €

    Hinweise (Besonderheiten)

    Das Gewerberegister ist kein öffentliches Register. Es genießt als solches keinen öffentlichen Glauben wie etwa das Handelsregister.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Gewerbe, Anzeigepflichten, Gewerberegister, Auskunft Gewerberegister, Abmelden, anmelden, Ummelden, Register (Gewerbe), Gewerberegisterauskunft

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English