Pflegestützpunkte (PSP)
Beschreibung
Ein Pflegestützpunkt (PSP) ist eine örtliche, möglichst wohnortnahe Anlaufstelle für Pflegebedürftige und deren Angehörige.
Die Pflegestützpunkte haben die Funktion eines Wegweisers. Sie erhalten dort Informationen zu den vielfältigen Angeboten für Pflegebedürftige und deren Angehörige. Sie erhalten dort genauso Auskunft und Beratung zu Leistungen aus den sozialen Sicherungssystemen.
Die Mitarbeiter eines Pflegestützpunktes kennen nahezu alle Versorgungs-, Betreuungs-, Beratungs- und sonstigen Unterstützungsangebote in ihrem Einzugsbereich. Sie koordinieren und vernetzen diese vielfältigen Angebote.
Die Pflegestützpunkte binden Selbsthilfe und ehrenamtliches Engagement der Bürger genauso ein wie kirchliche und gesellschaftliche Träger und Organisationen.
Ansprechpartner
Pflegestützpunkt in Landkreis und Stadt Gießen - Gemeinsame Trägerschaft der Pflege- und Krankenkassen und des Landkreises Gießen
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon: 0641 20916496(Christa Christ)
Telefon: 0641 20916495(Andrea Kramer)
Telefon: 0641 20916497(Nils Freitag)
Telefax: 0641 39927888
E-Mail: pflegestuetzpunkt@landkreis-giessen.de
Formulare
Pflegestützpunkte
erforderliche Unterlagen
Keine
Voraussetzungen
Sie sind in der gesetzlichen Pflegeversicherung versichert.
Rechtsgrundlage(n)
§ 7c (PSP) in Verbindung mit § 7a (Pflegeberatung) Sozialgesetzbuch XI (SGB XI).
Fristen
Keine
Kosten
Keine
Bemerkungen
Zu allen Fragen rund um das Thema "Pflege" erhalten Sie weitere Informationen auf der Internetseite des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration unter
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Soziales und Integration am 27.10.2016
Stichwörter
PSP, Pflegeheim, Pflegebedürftigkeit, Wohnheim, Pflege-Weiterentwicklungsgesetz, Unterstützung, Pflegestützpunkt, Pflegeberatung, Anlaufstelle zur Beratung, Altenheim, Case-Management, Pflege, Information, Häusliche Pflege