Straßenschaden Beseitigung an Gemeinde- und Ortsstraßen, begleitenden Geh- und Radwegen sowie an Feld- und Waldwegen
Gehwegschäden
Beschreibung
Sie können Gehwegschäden (wie beispielsweise lockere Gehwegplatten oder Stolperfallen) melden. Bei Unfallgefahr wird der Schaden gesichert und der städtische Bau- und Betriebshof zur Sofortmaßnahme beauftragt.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung
Hinweise für Gießen: Gehwegschäden
Über unseren Online-Mängelmelder können Sie uns alles mitteilen, was Ihnen in Gießen aufgefallen ist - z. B. einen "wilden" Sperrmüllhaufen oder eine defekte Straßenlaterne.
Ansprechpartner
Tiefbauamt - Straßen und Brücken
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon: 0641 306-1770
Telefax: 0641 306-1773
E-Mail: tiefbauamt@giessen.de
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Stolperfallen, lockere Platten, Gehwegschaden, Unebenheiten auf Wegen, Fußwegeschäden, Schäden an Wegen, Bürgersteigschäden