Pass für Geringverdiener Erteilung

    Pass für Geringverdienende

    Sozial bedürftige Menschen können ein ermäßigtes Ticket für öffentliche Verkehrsmittel erwerben. 

    Beschreibung

    Wenn Sie lediglich über ein geringes Einkommen verfügen, können Sie in Ihrer Stadt oder Gemeinde oder evtl. in Ihrem Landkreis einen "Pass für Geringverdienende (z. B. "Frankfurt-Pass) erhalten. Mit Hilfe dieses Passes erhalten Sie kostenlosen oder ermäßigten Eintritt zu den verschiedensten kommunalen öffentlichen Einrichtungen und Veranstaltungen.

    Voraussetzung ist, dass an Ihrem Wohnsitz ein solcher Pass angeboten wird. Es handelt sich dabei um eine freiwillige kommunale Leistung.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Bitte erkundigen Sie sich beim Sozialamt Ihrer Stadt bzw. Ihres Landkreises oder bei ihrer Gemeindeverwaltung. Dort erfahren Sie,

    • ob es einen Pass für Geringverdienende gibt,
    • welche Einkommensgrenzen dafür gelten,
    • welche Nachweise Sie führen bzw. welche Unterlagen Sie mitbringen müssen.

    Ansprechpartner

    Amt für soziale Angelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Berliner Platz 1

    35390 Gießen

    Kontakt

    Telefon: 0641 306-2008

    Telefax: 0641 306-2319

    E-Mail: soziales@giessen.de

    Version

    Technisch geändert am 15.03.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Gießen: Pass für Geringverdienende

    Informationen zum Gießen-Pass

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Pass, Geringverdiener, Bad-Homburg-Pass, Pass für Geringverdiener

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de