Fundsachen

    Beschreibung

    Wenn Sie einen Wertgegenstand (d.h. mit einem Wert von mehr als 10,00 Euro) gefunden haben, müssen Sie diesen abgeben. Es wird eine Fundanzeige aufgenommen. Dabei werden die Fundsache, der Fundort und die Fundzeit sowie ihre Personalien festgehalten.
     

    Aufbewahrung und Versteigerung
     

    Das Fundbüro ist verpflichtet, Fundsachen mindestens 6 Monate lang aufzubewahren. Meldet sich der Besitzer innerhalb dieser Zeit nicht, so haben Sie als Finder/in Anspruch auf den gefundenen Gegenstand. Wird dieses Recht von Ihnen nicht wahrgenommen oder handelt es sich bei den Fundsachen um in öffentlichen Gebäuden oder Verkehrsmitteln gefundene Gegenstände, wird die Stadt oder die Gemeinde selbst Eigentümerin der Sachen.
     

    Diese Fundsachen werden dann in größeren zeitlichen Abständen nach vorheriger Ankündigung durch das Fundbüro öffentlich versteigert. Die Einnahmen der Versteigerung fließen in den Haushalt der Gemeinde.

    Hinweise für Gießen: Fundsachen

    Wer einen Gegenstand verloren hat, kann telefonisch, schriftlich oder durch persönliche Vorsprache beim Fundbüro nachfragen, ob seine verlorene Sache gefunden und abgegeben wurde. Eine Fundsachenanfrage kann auch mit dem folgenden Online-Dienst erfolgen.

    Das Fundbüro benötigt für die korrekte Zuordnung und Herausgabe eine möglichst genaue Beschreibung der verlorenen Sache und der Umstände des Verlustes (Zeitpunkt, Örtlichkeit). Der Verlierer soll einen Eigentumsnachweis an der verlorenen Sache und deren Wert vorlegen.

    Der Finder kann von dem Empfangsberechtigten einen Finderlohn verlangen. Der Finderlohn beträgt von dem Wert der Sache bis zu 500 Euro fünf vom Hundert, von dem Mehrwert drei vom Hundert, bei Tieren drei vom Hundert. Hat die Sache nur für den Empfangsberechtigten einen Wert, so ist der Finderlohn nach billigem Ermessen zu bestimmen. Der Anspruch ist ausgeschlossen, wenn der Finder die Anzeigepflicht verletzt oder den Fund auf Nachfrage verheimlicht.

    Online-Dienst

    Fundsachenanfrage an das Fundbüro Gießen

    ID: L100001_391660810

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    unbestimmt

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Das Ordnungsamt (Fundbüro) Ihrer Gemeinde oder Stadt.

    Ansprechpartner

    Stadtbüro - Abt. des Büros für Magistrat, Information und Service

    Adresse

    Hausanschrift

    Berliner Platz 1

    35390 Gießen

    Kontakt

    Telefon: 0641 306-1234

    Telefax: 0641 306-2266

    E-Mail: stadtbuero@giessen.de

    Version

    Technisch geändert am 29.03.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch geändert am 18.12.2023

    Stichwörter

    Finderlohn, Verlorene Sachen, Verloren, Gefunden, Fundbüro, Fundamt, Fundsachen, Wertsachen

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de