Räum- und Streupflicht Sicherstellung

    Winterdienst / Räum- und Streupflicht

    Beschreibung

    Unter Winterdienst versteht man die Erhaltung der Verkehrssicherheit auf Straßen, Plätzen und Wegen bei Behinderungen durch Schnee oder Eis. Der Winterdienst hat sicherzustellen, dass bei Glätte und Schnee durch Streuen und Räumen die Straßen und Gehwege auch weiterhin sicher befahrbar bzw. begehbar sind.

    Die Räum- und Streupflicht obliegt dem Grundstückseigentümer, bei öffentlichen Straßen dem Träger der Straßenbaulast. Der Straßenbaulastträger hat im Rahmen seiner Leistungsfähigkeit nach besten Kräften die Begeh-/Befahrbarkeit sicherzustellen.

    Im Allgemeinen verpflichten Städte und Gemeinden die Straßenanlieger durch eine Satzung, die Gehwege vor ihren Grundstücken vom Schnee zu räumen und bei Glätte zu bestreuen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit für den Winterdienst auf den Straßen liegt in der geschlossenen Ortslage bei den jeweiligen Gemeinden bzw. Städten.

    Inwieweit diese durch Satzung auf die Straßenanlieger übertragen wurde, erfahren Sie bei Ihrer Gemeinde-/Stadtverwaltung.

    Ansprechpartner

    Stadtreinigungs- und Fuhramt

    Adresse

    Hausanschrift

    Schlachthofstraße 40

    35398 Gießen

    Kontakt

    Telefon: 0641 306-1639

    Telefax: 0641 306-1650

    E-Mail: stadtreinigung@giessen.de

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 09.01.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Rechtsgrundlage(n)

    • § 9 Abs. 2 Hessisches Straßengesetz (HStrG)
    • § 10 Abs. 4 HStrG
    • Ggf. Satzung Ihrer Gemeinde bzw. Stadt

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Gießen: Winterdienst / Räum- und Streupflicht

    Tipps zum Winterdienst
    Denken Sie daran: Geben Sie abstumpfendem Streumittel wie Granulat, Splitt u. Ä. den Vorzug. Beschaffen Sie sich die richtigen Geräte wie Schneeschieber, Straßenbesen und Handstreugerät. Decken Sie sich bitte frühzeitig mit Streugut ein. Die Beschaffung des Streuguts ist Aufgabe des Winterdienstpflichtigen, also der Grundstückseigentümer.

    Gehwege und Bushaltestellen
    Gehwege und Bushaltestellen sind sauber zu halten, auch im Winter. Doch gerade im Winter sollten Sie eines bedenken: Viele Fahrgäste "verteilen" den Schnee wieder. Eine abgestreute Bushaltestelle kann daher nach einer gewissen Zeit wieder glatt werden. Generell sollten Sie im Winter Ihre Gangart und Ihr Schuhwerk an die Witterungsverhältnisse anpassen. Auch ist dunkle Kleidung, wenn sie auch noch so warm hält, eher ein Risikofaktor. Andere Verkehrsteilnehmer (z.B. Autofahrer) könnten Sie übersehen.

    Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den Broschüren mit Tipps für den Winterdienst unter "Dokumente".

    Winterdienstbezirke
    Mit der Durchführung des Winterdiensts auf öffentlichen Straßen etc. sind mehrere Ämter beauftragt. Sie wurden im Rahmen einer Winterdienstoptimierung auf Winterdienstbezirke verteilt. Die Zentralstelle für den Winterdienst ist das Stadtreinigungs- und Fuhramt, das Anregungen oder Beschwerden an das entsprechende Amt oder die Abteilung weiterleitet.

    Noch ein wichtiger Hinweis
    Die Gefahrenabwehrverordnung sieht einen knappen, aber wichtigen Paragraphen vor bzgl. Straßenreinigung und Winterdienst:

    § 6 Fahrbahnen und Bürgersteige
    (1) Es ist verboten, auf öffentlichen Straßen, in Abflussrinnen, Einlaufschächte oder Durchlässe Kehricht, Schlamm, Unrat, Schnee, Eisplatten, Sand, Kies und andere wasserablaufhemmende Gegenstände zu verbringen.

    Bitte beachten Sie diesen Paragraphen; wir halten uns auch daran. Bei Zuwiderhandlungen drohen empfindlichen Geldstrafen.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie,Verkehr und Landesentwicklung am 26.04.2013

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Streupflicht, Winterdienst, Räum- und Streupflicht, Schneepflug, Streusplitt, Schneeräumung, Schnee, Glatteis, Granulat, Eis, Sand, Streumittel, Räumpflicht, Streusalz

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de