Reisegewerbe ErlaubnisOnline erledigen

    Reisegewerbekarte: Ausstellung, Erweiterung, Verlängerung

    Beschreibung

    Ein Reisegewerbe liegt vor, wenn jemand gewerbsmäßig ohne vorhergehende Bestellung außerhalb seiner gewerblichen Niederlassung oder ohne eine solche zu haben

    • Waren feilbietet bzw. ankauft oder Bestellungen für Waren aufsucht (vertreibt), Leistungen anbietet oder Bestellungen auf Leistungen aufsucht oder
    • unterhaltende Tätigkeiten als Schausteller ausübt.
      Die Ausübung eines Reisegewerbes ist regelmäßig erlaubnispflichtig (Reisegewerbekarte).

    Die Reisegewerbekarte kann auf Antrag erweitert werden.
    Die Geltungsdauer der Reisegewerbekarte kann auf Antrag verlängert werden.

    Online-Dienst

    Dienstleisterportal Hessen

    ID: L100001_356446182

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    niedrig

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an die Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung, in der Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben bzw. der Betrieb seinen Sitz hat bzw. haben wird.

    Sie können das Verfahren auch elektronisch über den "Einheitlichen Ansprechpartner" abwickeln

    Ansprechpartner

    Ordnungsamt - Ordnungs- und Gewerbeabteilung

    Adresse

    Hausanschrift

    Berliner Platz 1

    35390 Gießen

    Kontakt

    Telefon: 0641 306-1911

    Telefon: 0641 306-1912

    Telefax: 0641 306-1919

    E-Mail: gewerbe@giessen.de

    Version

    Technisch geändert am 27.07.2018

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Ordnungsamt - Ordnungs- und Gewerbeabteilung

    Adresse

    Hausanschrift

    Berliner Platz 1

    35390 Gießen

    Kontakt

    Telefon: 0641 306-3200

    Telefax: 0641 306-1920

    E-Mail: ordnungsamt@giessen.de

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 26.03.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Formulare

    Für die Online-Antragstellung wurde eine separate Plattform entwickelt. Auf der sogenannten Dienstleistungsplattform können Sie Ihre Anträge elektronisch einreichen und vieles mehr! Gerne können Sie sich vorab ein eigenes Bild von der Anwendung machen ohne sich vorher zu registrieren. Nutzen Sie hierzu die Simulation. Um die Online-Antragstellung in vollem Umfang nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst beim Online-Antragsverfahren registrieren.

    Online Antragsverfahren des Einheitlichen Ansprechpartners Hessen

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Die Ausstellung der Reisegewerbekarte ist gebührenpflichtig. Es werden Gebühren in Höhe von EUR 333,00 für natürliche Personen und von EUR 388,00  für juristische Personen erhoben

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Gießen: Reisegewerbekarte: Ausstellung, Erweiterung, Verlängerung

    Die Reisegewerbekarte ist in der Bundesrepublik Deutschland gültig. Das Reisegewerbe muss in eigener Person ausgeübt werden und ist nicht übertragbar auf andere Personen. Im Reisegewerbe gelten die gesetzlichen Ladenöffnungszeiten nach dem Ladenschlussgesetz.

    Für die Aufstellung eines Standes oder Wagens (auf öffentlichen Flächen) in Gießen ist eine Sondernutzungserlaubnis erforderlich, die bei uns zu beantragen ist. Die Aufstellung auf privatem Gelände ist mit dem jeweiligen Eigentümer abzuklären.
    Das Finanzamt Gießen und das Steueramt der Stadt Gießen bekommen von uns eine Mitteilung, dass Sie die Reisegewerbekarte erhalten haben. Falls das Reisegewerbe nicht mehr ausgeübt werden soll, muss die Reisegewerbekarte bei uns abgegeben werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Reisegewerbe, Wandergewerbe, Handlungsreisender, Gewerbeanzeigen, Gewerbeangelegenheit, Reisegewerbegenehmigung, Reisegewerbekarte erweitern, Reisegewerbekarte, Gewerbekarte, Reisegewerbekarte verlängern, Anmeldungen, Reisegewerbeerlaubnis

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de