Pfandleih- oder Pfandvermittlerbetrieb (Anzeige)
Beschreibung
Wenn Sie mit dem Betrieb eines Pfandleih- oder Pfandvermittlergewerbes beginnen, haben Sie anzuzeigen, welche Räume Sie für den Gewerbebetrieb nutzen. Gleiches gilt beim Wechsel der genutzten Räume für die genannten Gewerbebetriebe.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die jeweilige Stadt / Gemeinde (Ordnungsamt).
Ansprechpartner
Gemeindeverwaltung Fernwald - Ordnungsamt
Adresse
Postanschrift
Oppenröder Straße 01
35463 Fernwald
Öffnungszeiten
Dienstag: 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon: 06404 9129-17
Telefax: 06404 9129-12
E-Mail: wiessner@fernwald.de
erforderliche Unterlagen
Formlose Mitteilung, ggf. mit Kopie des Grundrisses ist ausreichend. Bitte nehmen Sie Bezug auf Ihren Erlaubnisbescheid und nennen Sie das Entscheidungsdatum sowie das behördliche Aktenzeichen.
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Keine.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Pfandsachen, Pfandleiher, Kredit, Pfandgläubiger, Pfandsache, Pfandleihe, Leihhaus, Pfandleihanstalt, Pfänder, Pfandvermittler, Pfandhaus