Reisepass Meldung wegen Verlust

    Reisepass: Verlustanzeige

    Sie haben Ihren Reisepass verloren? Dann müssen Sie dies anzeigen.

    Beschreibung

    Ist der Passinhaberin bzw. dem Passinhaber der Reisepass abhanden gekommen, d.h. der Pass ist unauffindbar, verlorengegangen oder entwendet worden, hat die Passinhaberin bzw. der Passinhaber die Pflicht, der Passbehörde unverzüglich den Verlust und ggf. das Wiederauffinden des Reisepasses anzuzeigen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an die Passbehörde Ihrer Wohnortgemeinde.

    Ansprechpartner

    Gemeindeverwaltung Fernwald - Einwohnermeldeamt

    Adresse

    Postanschrift

    Oppenröder Straße 1

    35463 Fernwald

    Öffnungszeiten

    Dienstleistungen werden erst nach vorheriger Terminabsprache erledigt.

    Montag, Mittwoch, Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr 

    Dienstag: 14:00 - 18:00 Uhr

    Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 06404 9129-10

    Telefax: 06404 9129-12

    E-Mail: schwarz@fernwald.de

    Version

    Technisch geändert am 21.02.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Sofern Sie kurzfristig einen Ersatz benötigen, kann Ihnen ein "Expresspass" (Bearbeitungsdauer max. 72 Stunden) oder ein "vorläufiger Reisepass"  ausgestellt werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Reisepass Verlust, Reisepass, Ausweis, Pass

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de