Ausweispflicht Befreiung
Befreiung von der Ausweispflicht
Beschreibung
Die zuständige Personalausweisbehörde kann Personen von der Ausweispflicht befreien,
- für die ein Betreuer oder eine Betreuerin nicht nur durch einstweilige Anordnung bestellt ist oder die handlungs- oder einwilligungsunfähig sind und von einem oder von einer mit öffentlich beglaubigter Vollmacht Bevollmächtigten vertreten werden,
- die voraussichtlich dauerhaft in einem Krankenhaus, einem Pflegeheim oder einer ähnlichen Einrichtung untergebracht sind oder
- die sich wegen einer dauerhaften Behinderung nicht allein in der Öffentlichkeit bewegen können.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
An die Personalausweisbehörde Ihrer Wohnortgemeinde.
Ansprechpartner
Gemeindeverwaltung Fernwald - Einwohnermeldeamt
Adresse
Postanschrift
Oppenröder Straße 1
35463 Fernwald
Öffnungszeiten
Dienstleistungen werden erst nach vorheriger Terminabsprache erledigt.
Montag, Mittwoch, Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag: 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon: 06404 9129-10
Telefax: 06404 9129-12
E-Mail: schwarz@fernwald.de
erforderliche Unterlagen
Informationen hierzu sind im Einzelfall bei der zuständigen Personalausweisbehörde Ihrer Wohnortgemeinde zu erfragen.
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Keine.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
neu, Befreiung, Perser, elektronischer Personalausweis, neuer Personalausweis, ePA, PA, Ausweis, nPA, Perso