Anliegerbescheinigung Ausstellung

    Anliegerbescheinigung beantragen

    Wenn Sie ein Grundstück erwerben möchten, können Sie mit Hilfe einer bei der zuständigen Gemeinde zu beantragenden Anliegerbescheinigung in Erfahrung bringen, welche auf Bundesrecht zurückgehenden gemeindlichen Abgaben mit diesem Grundstück im Zusammenhang stehen.

    Beschreibung

    Mit einer für ein Grundstück ausgestellten Anliegerbescheinigung verschaffen Sie sich einen Überblick über die nach Bundesrecht maßgeblichen grundstückbezogenen Abgaben.

    Die Anliegerbescheinigung ist form- und fristlos bei der zuständigen Gemeinde zu beantragen.

    Eine hierfür anfallende Gebühr ist bei der zuständigen Gemeinde zu erfragen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    die zuständige Gemeinde

    Zuständigkeit

    die zuständige Gemeinde

    Ansprechpartner

    Stadt Allendorf

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstraße 14

    35469 Allendorf (Lumda)

    Kein Aufzug vorhanden

    Öffnungszeiten

    Montag 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr Dienstag 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 15.30 Uhr Donnerstag 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr Freitag 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 06407 9112-0

    Telefax: 06407 9112-40

    E-Mail: info@allendorf-lda.de

    Internet

    Weitere Informationen

    Diese Dienstelleninformation wird durch die Zentralredaktion gepflegt.
    Hinweis der Zentralredaktion: Für die von Ihnen angefragte Leistung konnte noch keine direkte Zuständigkeit ermittelt werden. Informationen zur zuständigen Stelle erhalten Sie bei der angezeigten Adresse.

    Version

    Technisch geändert am 02.02.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Bauverwaltungsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstraße 14

    35469 Allendorf (Lumda)

    Parkmöglichkeiten

    Parkplatz: Vor dem Rathaus, Auf dem Festplatz
    Anzahl der Stellplätze: 150
    Gebührenfrei

    Haltestellen

    • Haltestelle: Bahnhofstraße, Treiser Straße, Londorfer Straße
      Linien:
      • Bus: Linie 520

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag, von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr Dienstag 14.00 Uhr bis 15.30 Uhr Donnerstag 14.oo Uhr bis 18.00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 06407 9112-36

    Telefax: 06407 9112-40

    E-Mail: bauamt@allendorf-lda.de

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 28.11.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Finanzverwaltung

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstraße 14

    35469 Allendorf (Lumda)

    Parkmöglichkeiten

    Parkplatz: Vor dem Rathaus, Auf dem Festplatz
    Anzahl der Stellplätze: 150
    Gebührenfrei

    Haltestellen

    • Haltestelle: Bahnhofstraße, Treiser Straße, Londorfer Straße
      Linien:
      • Bus: Linie 520

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag, von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr Dienstag von 14.00 Uhr bis 15.30 Uhr Donnerstag von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 06407 9112-34

    Telefax: 06407 9112-40

    E-Mail: finanzen@allendorf-lda.de

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 28.11.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    Das Grundstück, für das eine Anliegerbescheinigung beantragt wird, ist konkret zu benennen unter Beifügung eines Eigentumsnachweises und eines Flurkartenauszugs.

    Formulare

    Der Antrag auf Ausstellen einer Anliegerbescheinigung ist schriftlich (formlos) zu stellen.

    Voraussetzungen

    Das Grundstück, für das eine Anliegerbescheinigung beantragt wird, ist konkret zu benennen unter Beifügung eines Eigentumsnachweises und eines Flurkartenauszugs.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Anliegerbescheinigung ist form- und fristlos bei der zuständigen Gemeinde zu beantragen unter Beifügung eines Eigentumsnachweises und eines Flurkartenauszugs.

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    ca. 1 Woche

    Kosten

    Eine für die Anliegerbescheinigung anfallende Gebühr ist bei der zuständigen Gemeinde zu erfragen.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern am 12.10.2020

    Version

    Technisch geändert am 01.04.2024

    Stichwörter

    Umlegungsausgleichsleistungen, Straßenausbaubeiträge, Ausgleichsbeiträge in städtebaulichen Sanierungsgebieten, Beiträge auf Grund von Leistung, Bodenschutzrechtliche Ausgleichsbeträge, Naturschutzrechtliche Kostenerstattungsbeträge, Erschließungsbeiträge

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English