Energieausweis

    Energieausweis

    Beschreibung

    Der Energieausweis ist ein Dokument, das ein Gebäude energetisch bewertet. Er gibt Ihnen Anhaltspunkte für eine grobe Schätzung der künftig anfallenden Energiekosten für eine Wohnung oder ein Haus und macht den Energiebedarf von Häusern vergleichbar.

    Energieausweise sind bei Neubauten und bei Verkauf, Verpachtung, Vermietung oder Leasing von Gebäuden vorzulegen.

    Es gibt 2 Arten von Energieausweisen. Diese unterscheiden sich im Berechnungsverfahren.

    • Energiebedarfsausweis

    Der Energieausweis wird auf Grundlage des berechneten Energiebedarfes des Gebäudes ausgestellt. Dieses Verfahren ist bei Neubauten vorgeschrieben. Dieser bedarfsorientierte Energieausweis berechnet den Energiebedarf anhand des Zustandes der Gebäudehülle und der Haustechnik bei einem durchschnittlichen Nutzerverhalten. Beim vereinfachten Verfahren werden die Daten über eine Typologie der Gebäudeform, Bauteile, Baujahr usw. erfasst, das ausführliche Verfahren erfasst detailliert das zu untersuchende Gebäude und dessen Haustechnik.

    • Energieverbrauchsausweis

    Der verbrauchsorientierte Energieausweis spiegelt den witterungsbereinigten Verbrauch des Gebäudes über mindestens den Zeitraum der 3 zurückliegenden Jahre wieder. Das Ergebnis hängt in bestimmten Fällen stark vom Nutzerverhalten in diesem Zeitraum ab. Das Heiz- und das Lüftungsverhalten wirken sich auf das Ergebnis aus.

    Zur Ausstellung von Energieausweisen sind nur qualifizierte Experten berechtigt. Die Anforderungen an die Qualifikation der Aussteller sind gesetzlich geregelt. Ein Zertifikat oder eine andere Urkunde über die Berechtigung zur Ausstellung von Energieausweisen besteht jedoch nicht. Im Internet bieten jedoch mehrere Seitenbetreiber Expertensuchen an.

    Zuständigkeit

    Ansprechpartner

    Gemeinde Wölfersheim - Zentrale Bauaufgaben

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 60

    Postfach

    61200 Wölfersheim

    (Rathaus)

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Telefon: 06036 97370

    Telefax: 06036 973737

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 27.09.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Gültigkeit: 10 Jahre

    Eine Verlängerung ist nicht möglich

    Kosten

    Erfragen Sie die Kosten für die Ausstellung eines Energieausweises bitte direkt beim Anbieter.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Sie müssen den Energieausweis vorgelegen, wenn Sie das Gebäude neu vermieteten, verpachten oder verkaufen wollen.

    Eigentümern, Verkäufern oder Vermietern, die einen Energieausweis nicht, nicht rechtzeitig oder unvollständig vorlegen, droht ein Bußgeld von bis zu 15.000,00 Euro.

    Bemerkungen

    Weiterführende Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit am 31.07.2014

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Energiepass, Energiebedarfsausweis, Energieverbrauchsausweis

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English