Ausnahmegenehmigung Parken Erteilung Handwerksbetrieb

    Ausnahmegenehmigung für das Parken als Handwerker beantragen

    Wenn Sie einen Gewerbebetrieb führen oder freiberuflich arbeiten, können Sie unter gewissen Voraussetzungen einen Parkausweis beantragen. Mit diesem dürfen Sie für die Dauer Ihres Arbeitseinsatzes in bestimmten Bereichen parken.

    Beschreibung

    Als Gewerbetreibende/r oder freiberuflich Tätige/r können Sie im Einzelfall eine Ausnahmegenehmigung zum Parken erhalten.. Dadurch können Sie beispielsweise zum kostenfreien Parken im eingeschränkten Halteverbot, in Bewohnerparkzonen oder in Parkraumbewirtschaftungszonen (Parkplätze mit Parkuhren oder Parkscheinautomaten) berechtigt werden. Die Ausnahmegenehmigung gilt in der Regel nur für Einzeltätigkeiten Ihres Gewerbebetriebs beziehungsweise Ihrer freiberuflichen Arbeit.

    Einen Anspruch auf die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung haben Sie nicht. 

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    die Straßenverkehrsbehörde

    Zuständigkeit

    die für Sie zuständige Straßenverkehrsbehörde

    Ansprechpartner

    Stadt Rosbach v. d. Höhe - Ordnungsamt

    Adresse

    Postanschrift

    Homburger Straße 64

    61191 Rosbach v. d. Höhe

    Öffnungszeiten

    Montag: 8:00 - 12:00 Uhr

    Dienstag: 8:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr

    Mittwoch: 8:00 - 12:00 Uhr

    Donnerstag: 8:00 - 12:00 Uhr

    Freitag: 7:30 - 12:00 Uhr

    sowie nach Terminvereinbarung

    Kontakt

    Telefon: 06003 822-140

    Telefax: 06003 822-113

    E-Mail: ordnung@rosbach-hessen.de

    Kontaktperson

    • Frau Yvonne Jung
      Postanschrift

      Homburger Straße 64

      61191 Rosbach v. d. Höhe

      Telefon Festnetz: 06003 822-142

      E-Mail: ordnung@rosbach-hessen.de

    Version

    Technisch geändert am 07.02.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    Die vorzulegenden Unterlagen variieren von Behörde zu Behörde. Vorlegen müssen Sie beispielsweise eine Kopie der Gewerbeanmeldung und eine Kopie des Fahrzeugscheins.

    Formulare

    • Formulare: Antragsformulare erhalten Sie von der zuständigen Behörde.
    • Onlineverfahren möglich: teilweise
    • Schriftform erforderlich: nein
    • persönliches Erscheinen nötig: nein

    Voraussetzungen

    • für bestimmte Tätigkeiten sind keine freien Parkmöglichkeiten in der Nähe des Arbeitsortes verfügbar
    • wegen der Art und Dringlichkeit der Arbeit ist ein längerer Weg oder ein häufiges Pendeln zwischen Fahrzeug und Arbeitsstelle nicht zumutbar
    • die örtlichen Gegebenheiten müssen beachtet werden
    • das öffentliche Interesse muss bewahrt bleiben

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie müssen einen Antrag auf Erteilung der Ausnahmegenehmigung stellen. Wie der Antrag gestellt werden kann, ist von Behörde zu Behörde unterschiedlich.

    Die Behörde prüft Ihren Antrag und erteilt gegebenenfalls die Ausnahmegenehmigung.

    Fristen

    Die Geltungsdauer der Ausnahmegenehmigung ist in der Regel befristet.

    Bearbeitungsdauer

    variiert zwischen den Behörden

    Kosten

    Die Gebührenhöhe variiert je nach Zahl der Fahrzeuge, der Gültigkeitsdauer der Parkberechtigung und ihrem Geltungsbereich.: Gebühr ab 10.20 EUR bis 767.00 EUR

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen am 22.06.2023

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Handwerker, Ausnahmegenehmigung, Handwerkernotdienst, Straßenverkehr, Parkberechtigung, Parkschein, Pflegedienst, Regionaler Handwerkerparkausweis, parken, Parkausweis

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English