Melderegisterauskunft Erteilung
Sie suchen eine Person? Dann können Sie diese mit einer Auskunft aus dem Melderegister ihrer Gemeinde eventueell finden.
Beschreibung
Über eine Auskunft aus dem Melderegister ihrer Gemeinde haben Sie die Möglichkeit, die von Ihnen gesuchte Person zu finden. Es gibt folgende Arten von Auskünften aus dem Melderegister:
- einfache Melderegisterauskunft
- erweiterte Melderegisterauskunft
- Melderegisterauskunft gegenüber Parteien und Wählergruppen
- Melderegisterauskunft gegenüber Wohnungsgebern
- Selbstauskunft
- Gruppenauskunft
Online-Dienste
Melderegisterauskunft (einfach)
Online erledigen
Vertrauensniveau
unbestimmt
Melderegisterauskunft für die Privatwirtschaft
Online erledigen
Vertrauensniveau
unbestimmt
zuständige Stelle
Meldebehörde des Wohnortes der gesuchten Person
Zuständigkeit
Meldebehörde des Wohnortes der gesuchten Person
Ansprechpartner
Stadt Rosbach v. d. Höhe - Bürgerservice
Adresse
Postanschrift
Homburger Straße 64
Postfach
61191 Rosbach v. d. Höhe
Kontakt
Telefon: 06003 822-120
Telefax: 06003 822-113
E-Mail: buerger@rosbach-hessen.de
Kontaktperson
Frau Lorina Behringer
Postanschrift
Homburger Straße 64
61191 Rosbach v. d. Höhe
Telefon Festnetz: 06003 822-121
E-Mail: behringer@rosbach-hessen.de
Frau Asli Dagdelen-Ice
Postanschrift
Homburger Straße 64
61191 Rosbach v. d. Höhe
Telefon Festnetz: 06003 822-126
E-Mail: dagdelen-ice@rosbach-hessen.de
Frau Jana Klingelhöfer
Postfachadresse
Postfach 1263
61186 Rosbach v. d. Höhe
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06003 822-123
Frau Susanne Schultheis
Postanschrift
Homburger Straße 64
61191 Rosbach v. d. Höhe
Telefon Festnetz: 06003 822-122
E-Mail: schultheis@rosbach-hessen.de
erforderliche Unterlagen
- ggf. Identitätsnachweis, Nachweis des berechtigten, rechtlichen oder aber öffentlichen Interesses
Formulare
In der Regel ist ein formloser Antrag nötig.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Sie können eine Melderegisterauskunft persönlich oder schriftlich bei der zuständigen Stelle beantragen.
Einige Gemeinden bieten die Möglichkeit, Melderegisterauskünfte online zu beantragen.
Kosten
Es fallen Kosten an. Diese unterscheiden sich nach der Art der Melderegisterauskunft. Sie ergeben sich in Hessen aus dem Verwaltungskostenverzeichnis zur Verwaltungskostenordnung des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport in der jeweils gültigen Fassung
Hinweise (Besonderheiten)
Aus dem Melderegister können nur Auskünfte über Privatpersonen gegeben werden. Auskünfte über Firmen oder Wirtschaftsunternehmen können nur dem Gewerberegister entnommen werden.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport (HMdIS), Referat II 8 am 10.12.2020
Stichwörter
Meldeauskunft, Meldepflicht