Gebäude und Anlagen BetriebOnline erledigen

    Kommunales Gebäudemanagement/Liegenschaftsverwaltung

    Beschreibung

    Kommunen und Kreise verfügen oft  über zahlreiche Liegenschaften bzw. Gebäude unterschiedlicher Nutzung. Dies sind hauptsächlich Verwaltungsgebäude, Schulen, Bürgerhäuser, Veranstaltungsräume, aber auch Wohngebäude, Grillhütten, Schwimmbäder, Sport- und Kulturstätten u.v.m.

    Die Kommunen sind für die Bewirtschaftung der eigenen und angemieteten Gebäude zuständig.

    Die Liegenschaftsverwaltung/das Gebäudemanagement der kommunalen Behörden ist für die vielfältigen Aufgaben im Bereich des Grundstückswesens zuständig.

    Zu den Aufgaben der Liegenschaftsverwaltung einer Gemeinde oder eines Landkreise gehört die Verwaltung des bebauten und unbebauten kommunalen Grundbesitzes. Dazu zählen z. B. folgende Bereiche:

    • Bewirtschaftung der Liegenschaften
    • Verwaltung von unbebauten Grundstücke
    • Mietangelegenheiten
    • Pachtangelegenheiten
    • Erwerb und Verkauf von Grundstücken
    • Instandhaltung der im kommunalen Eigentum stehenden Verwaltungs- und Schulgebäude, sowie sonstige Gebäude
    • Verwaltung der kommunalen Friedhöfe und der kommunalen Straßen, Wege und Plätze.

    In vielen Kommunen bietet sich die Möglichkeit, öffentliche Räume für private, sportliche, kulturelle, politische oder auch gewerbliche Veranstaltungen zu nutzen.

    Online-Dienst

    Mängelmelder

    ID: L100001_388360059

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    unbestimmt

    Sprache

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an Ihre Gemeinde-, Stadt- oder Landkreisverwaltung

    Ansprechpartner

    Stadt Rosbach v. d. Höhe - Immobilienwirtschaft, öffentliche Einrichtungen

    Adresse

    Postanschrift

    Dieselstraße 12

    Postfach

    61191 Rosbach v. d. Höhe

    Öffnungszeiten

    Dienstag: 8:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr

    sowie nach Terminvereinbarung

    Kontakt

    Telefon: 06003 822-410

    Telefax: 06003 822-115

    E-Mail: stadtplanung@rosbach-hessen.de

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 13.10.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessischer Landkreistag

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Gebäudebetrieb, Grillhütten, Anmietung von Bürgerhäusern, Bauplatz, Vermietung von Wohnungen, Immobilienmanagement, Bauplätze, Bürgerhaus

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de