Sondernutzung von Straßen Erlaubnis bei BaumaßnahmenOnline erledigen

    Sondernutzung von öffentlichen Verkehrsflächen (Straßen, Radwege, Gehwege) für Arbeits- und Baustellen

    Beschreibung

    Die Einrichtung einer Arbeits-/Baustelle auf öffentlicher Verkehrsfläche stellt eine genehmigungspflichtige Sondernutzung dar. Hierfür wird eine verkehrsrechtliche Anordnung und/oder Ausnahmegenehmigung und eine Straßenrechtliche Sondernutzungserlaubnis benötigt
    Genehmigungspflichtig sind z. B.

    • Baustellen allgemein (Abrissarbeiten, Hoch- und Tiefbauarbeiten, Leitungsarbeiten)
    • Bauwagen oder Mannschafts-/ Gerätebuden
    • Bauzaun
    • Materiallager
    • Gerüste
    • Mulden und Container
    • Hebebühnen
    • Autokran, Baukran, Schrägaufzug oder Hubsteiger
    • Umzüge

    Hinweis zur Kranaufstellung:

    Bei der Inanspruchnahme von öffentlichen Verkehrsflächen zur Aufstellung von Baukränen oder Autokränen sind vor Nutzung der Fläche die jeweiligen Versorgungsunternehmen von Ihnen anzuhören.

    Denn ob die evtl. in dem zu nutzenden Bereich verlaufenden Leitungen der Belastung standhalten oder ob wichtige Arbeiten oder Reparaturen auszuführen sind, kann nur das jeweilige Versorgungsunternehmen beurteilen.
     

    Online-Dienste

    Erteilung einer Aufgrabungszustimmung

    ID: L100001_389458350

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    unbestimmt

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Sondernutzung im öffentlichen Verkehrsraum

    ID: L100001_389458351

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    unbestimmt

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Zuständig sind innerhalb der Ortsdurchfahrten die Gemeinden auch für Bundes-, Landes- und Kreistraßen (§ 17 Hessisches Straßengesetz - HStrG -, § 4 Abs. 1 Bundesfernstraßengesetz - FStrG -).
    Außerhalb der Ortsdurchfahrten sind die Außenstellen von Hessen Mobil zuständig. Aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung bedarf es in den Fällen, in denen nach den Vorschriften des Straßenverkehrsrechts eine Erlaubnis für die übermäßige Straßennutzung oder eine Ausnahmegenehmigung erforderlich, ist, keiner gesonderten Genehmigung der zuständigen Straßenbaubehörde (vgl. § 16 Abs. 7 HStrG, § 8 Abs. 6 FStrG).
    Die Genehmigung wird unter Beteiligung der Polizei, des Tiefbauamts sowie ggf. weiterer Ämter durch die Straßenverkehrsbehörde erteilt.
     

    Ansprechpartner

    Informationen zu den regionalen Standorten von Hessen Mobil – Straßen- und Verkehrsmanagement - finden Sie im Internetauftritt von Hessen Mobil

    Adresse

    Hausanschrift

    Wilhelmstraße 10

    65185 Wiesbaden

    Kontakt

    Telefon: +49 611 366-0

    Telefax: +49 611 366-3435

    E-Mail: info@mobil.hessen.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 27.10.2016

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Stadt Rosbach v. d. Höhe - Ordnungsamt

    Adresse

    Postanschrift

    Homburger Straße 64

    61191 Rosbach v. d. Höhe

    Öffnungszeiten

    Montag: 8:00 - 12:00 Uhr

    Dienstag: 8:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr

    Mittwoch: 8:00 - 12:00 Uhr

    Donnerstag: 8:00 - 12:00 Uhr

    Freitag: 7:30 - 12:00 Uhr

    sowie nach Terminvereinbarung

    Kontakt

    Telefon: 06003 822-140

    Telefax: 06003 822-113

    E-Mail: ordnung@rosbach-hessen.de

    Kontaktperson

    • Frau Yvonne Jung
      Postanschrift

      Homburger Straße 64

      61191 Rosbach v. d. Höhe

      Telefon Festnetz: 06003 822-142

      E-Mail: ordnung@rosbach-hessen.de

    Version

    Technisch geändert am 07.02.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Stadt Rosbach v. d. Höhe - Baumanagement I Tiefbau, Umwelt- und Naturschutz

    Adresse

    Postanschrift

    Dieselstraße 12

    61191 Rosbach v. d. Höhe

    Öffnungszeiten

    Dienstag: 8:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr

    sowie nach Terminvereinbarung

    Kontakt

    Telefon: 06003 822-500

    Telefax: 06003 822-109

    E-Mail: baumanagement1@rosbach-hessen.de

    Version

    Technisch geändert am 06.02.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Formulare

    Hinweise für Rosbach v. d. Höhe: Sondernutzung von öffentlichen Verkehrsflächen (Straßen, Radwege, Gehwege) für Arbeits- und Baustellen

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Um eine termingerechte Bearbeitung Ihres Antrags gewährleisten zu können, ist dieser mindestens 2 Wochen vor dem geplanten Beginn der Straßenbenutzung einzureichen

    Kosten

    Die Gebührenhöhe für die Benutzung der öffentlichen Straßen unterliegt einer Staffelung und ist von der Art und der Zeitdauer der Nutzung abhängig.
    Der Gebührenrahmen bewegt sich zwischen 10,20 Euro und 767,00 Euro.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Umzug, Baugerüst, Gehwege, Bauverfahren, Benutzung Straßenflächen, Sondernutzungsgenehmigung, Straßen, Autokran, Sondernutzungserlaubnis, Sondernutzung, Hebebühnen, Gerüste, Straße, Sondernutzung von Verkehrsflächen beantragen, Radwege

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English