Straßenreinigung
Beschreibung
Die Straßenreinigung ist in der Straßenreinigungssatzung Ihrer Gemeinde geregelt. Die Gemeinden können dabei die Verpflichtung zur Reinigung ganz oder teilweise den Anwohnern auferlegen. Sie können aber auch die Straßenreinigung selbst durchführen und in diesem Fall die Anwohner zu den Kosten heranziehen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
An Ihre Gemeinde- oder Stadtverwaltung.
Ansprechpartner
Gemeinde Rockenberg - Allgemeine Verwaltung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag von 08.00 bis 12.00 Uhr Dienstag nachmittag von 15.00 bis 18.00 Uhr und nach Vereinbarung
Kontakt
Telefon: 06033 9639-0
Telefax: 06033 9639-10
E-Mail: gemeinde@rockenberg.de
Kontaktperson
Herr Sascha Zscherp (Hauptamtsleiter)
Telefon Festnetz: 06033 9639-17
E-Mail: sascha.zscherp@rockenberg.de
Frau Anita Burg
Telefon Festnetz: 06033 9639-15
E-Mail: anita.burg@rockenberg.de
Frau Claudia Bayer
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Es fallen Straßenreinigungsgebühren gemäß kommunaler Satzung an. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.
Hinweise (Besonderheiten)
Zur Reinigungspflicht, die den Anwohnern ganz oder teilweise auferlegt werden kann, gehört auch die Verpflichtung, die Gehwege und Überwege für Fußgänger vom Schnee zu räumen und bei Schnee- und Eisglätte zu streuen.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Schnee räumen, Straßenreinigung, Stadtreinigung, Kehrmaschine, Müllabfuhr, Schneeräumung, Reinigung, Winterdienst, Schmutz, Gehwegreinigung, Straße kehren, Glatteis