Straßenschaden Beseitigung an Gemeinde- und Ortsstraßen, begleitenden Geh- und Radwegen sowie an Feld- und Waldwegen

    Gehwegschäden

    Beschreibung

    Sie können Gehwegschäden (wie beispielsweise lockere Gehwegplatten oder Stolperfallen) melden. Bei Unfallgefahr wird der Schaden gesichert und der städtische Bau- und Betriebshof zur Sofortmaßnahme beauftragt.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung

    Ansprechpartner

    Stadt Reichelsheim (Wetterau) - Bauverwaltung

    Adresse

    Postanschrift

    Zum Rathaus 1

    61203 Reichelsheim (Wetterau)

    Öffnungszeiten

    Montag bis Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr
    Donnerstag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
    Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 06035 1001-17

    Telefax: 06035 1001-40

    E-Mail: rathaus@stadt-reichelsheim.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 02.02.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Stolperfallen, lockere Platten, Gehwegschaden, Unebenheiten auf Wegen, Fußwegeschäden, Schäden an Wegen, Bürgersteigschäden

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English