Abwasser Beseitigung

    Abwassergebühr

    Beschreibung

    Abwassergebühren und Abwasserbeiträge werden auf der Grundlage kommunaler Satzungen erhoben. Die Höhe ist lokal unterschiedlich.

    Mit dem Abwasserbeitrag zahlen Sie als Grundstückseigentümer jeweils einmalig einen Kostenanteil für die Herstellung oder Verbesserung der Gesamtanlagen der Gemeinde oder des Abwasserzweckverbandes.

    Die Abwassergebühr ist laufend für die erbrachte Leistung (Ableitung und Reinigung des Abwassers) zu zahlen. Sie betrifft die Kosten für die Beseitigung von Schmutzwasser und von Niederschlagswasser.

    Es gibt Mengengebühren und Grundgebühren.
    Der Maßstab für die Mengengebühr ist der Trinkwasserverbrauch. Wird die Abwassergebühr satzungsrechtlich in eine Schmutzwasser- und eine Niederschlagswassergebühr gesplittet, so bemisst sich die Niederschlagswassergebühr im Wesentlichen nach der versiegelten Grundstücksfläche. Daneben erheben viele Verbände zur Deckung der verbrauchsunabhängigen Kosten eine Grundgebühr.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Informationen erhalten Sie vor Ort vom zuständigen Abwasserzweckverband bzw. von Ihrer Ortsverwaltung.

    Ansprechpartner

    Stadt Reichelsheim (Wetterau) - Finanzverwaltung

    Adresse

    Postanschrift

    Zum Rathaus 1

    61203 Reichelsheim (Wetterau)

    Öffnungszeiten

    Montag bis Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr
    Donnerstag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
    Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 06035 1001-21

    Telefax: 06035 1001-40

    E-Mail: rathaus@stadt-reichelsheim.de

    Kontaktperson

    Internet

    Formulare

    Antrag auf Befreiung von der Abwassergebühr gem. § 27 Entwässerungssatzung (EWS) bei der Befüllung eines Schwimmbades über den Hausanschluss
    Antrag auf Befreiung von der Abwassergebühr gem. § 27 Entwässerungssatzung (EWS) bei der Befüllung eines Schwimmbades über den Hausanschluss
    Wasseranschluss- und Benutzungsantrag gem. § 6 Wasserversorgungssatzung (AWS)
    Wasseranschluss- und Benutzungsantrag gem. § 6 Wasserversorgungssatzung (AWS)
    Wasserversorgungssatzung
    Entwässerungssatzung
    Sepa Lastschriftmandat; Einzugsermächtigung
    Sepa Lastschriftmandat; Einzugsermächtigung
    Wasserbeitrags- und Gebührensatzung

    Version

    Technisch geändert am 02.02.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Kosten

    Hinweise für Reichelsheim (Wetterau): Abwassergebühr

    Wasser- und Abwassergebühr

    Wassergebühr
    je cbm Frischwasser zuzüglich jeweils gültiger Mehrwertsteuer 2,25 Euro
    Zählergebühr: 21,60 Euro / Jahr zzgl. Mehrwertsteuer

    Abwassergebühr
    a) Schmutzwassergebühr je cbm Frischwasserentnahme 2,50 Euro 

    b) Niederschlagswassergebühr 0,37 Euro je m² versiegelte Fläche

     
    Stand: 01.01.2019 

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Schmutzwasser, Abwasserzweckverband, Wasserverbrauch, Abwassergebühr, Gebühr, Kloakewasser, Abwasser

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English