Grundsteuer Festsetzung für GrundvermögenOnline erledigen

    Grundsteuerbescheid für Grundstücke erhalten

    Die Grundsteuer ist eine Gemeindesteuer, die für den auf dem Gemeindegebiet liegenden Grundbesitz erhoben wird.

    Beschreibung

    Die Grundsteuer ist eine Gemeindesteuer, die für den auf dem Gemeindegebiet liegenden Grundbesitz erhoben wird.
    Sind Sie Eigentümer eines Grundstücks, ist dafür Grundsteuer zu zahlen, die sog. Grundsteuer B. Sie erhalten hierfür von der Gemeinde einen Grundsteuerbescheid.
    Die Festsetzung der Grundsteuer erfolgt in einem dreistufigen Verfahren. Grundlage für den Grundsteuerbescheid bildet in den alten Ländern der vom Finanzamt nach dem Bewertungsgesetz festgestellte Einheitswert nach den Wertverhältnissen von 1964 und in den neuen Ländern der vom Finanzamt nach dem Bewertungsgesetz ermittelte Einheitswert nach den Wertverhältnissen 1935. Diese Werte stellen wiederum die Grundlage für den Grundsteuermessbetrag dar, den ebenfalls das Finanzamt ermittelt und durch Bescheid festsetzt.
    Der Steuermessbetrag multipliziert mit dem Hebesatz ergibt dann die zu entrichtende Grundsteuer.
    In den neuen Ländern ist zudem für Mietwohngrundstücke und Einfamilienhäuser, für die am 01.01.1991 kein Einheitswert vorlag und ein solcher auch nicht festzustellen war, die Besteuerung nach der Ersatzbemessungsgrundlage vorzunehmen. Der Jahresbetrag der Grundsteuer bemisst sich hier nach der Wohn- bzw. Nutzfläche. Es handelt sich um ein Steueranmeldungsverfahren bei der Gemeinde.
    Den Hebesatz setzt die Gemeinde durch Satzung fest.
    Änderungen der rechtlichen oder tatsächlichen Verhältnisse am Grundstück wirken sich grundsteuerlich erst im Folgejahr aus. Verkaufen Sie bspw. Ihren Grundbesitz, wird der neue Eigentümer erst ab dem darauffolgenden Jahr grundsteuerpflichtig. Auch für die Bebauung Ihres zuvor unbebauten Grundstücks müssen Sie erst im Folgejahr die erhöhte Grundsteuer entrichten.
    Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie von der Grundsteuer befreit werden. Dies ist bspw. der Fall, wenn sie eine gemeinnützige Körperschaft sind und das Grundstück ausschließlich und unmittelbar für gemeinnützige Zwecke benutzt wird. Eine Befreiung kommt jedoch regelmäßig dann nicht in Betracht, wenn das Objekt für land- und forstwirtschaftliche oder Wohnzwecke genutzt wird. Eine Befreiung von der Grundsteuer beantragen Sie beim Finanzamt.
    In besonderen Fällen besteht die Möglichkeit die Grundsteuer zu erlassen. Verfügen Sie bspw. über Grundbesitz, dessen Erhaltung wegen seiner Bedeutung für Kunst, Geschichte, Wissenschaft oder Naturschutz im öffentlichen Interesse liegt, können Sie ggf. einen Erlass der Steuer bei der Gemeinde beantragen, wenn die erzielten Einnahmen in der Regel unter den jährlichen Kosten liegen.

    Hinweise für Reichelsheim (Wetterau): Grundsteuerbescheid für Grundstücke erhalten

    Ab dem Jahr 2025 gelten für die Grundsteuerfestsetzung neue Bemessungsgrundlagen. Grundlage hierfür ist die Grundsteuerreform.

    Nähere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite der Hessischen Finanzbehörden:

    https://finanzamt.hessen.de/grundsteuerreform

    Online-Dienste

    Dienstleisterportal Hessen

    ID: L100001_356446182

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    Vertrauensniveau

    niedrig

    Sprache

    Deutsch

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    ELSTER

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    Vertrauensniveau

    niedrig

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    Deutsch

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    zuständige Stelle

    Bitte wenden Sie sich an die jeweils zuständige hebeberechtigte Kommune

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die jeweils zuständige hebeberechtigte Kommune.

    Hinweise für Reichelsheim (Wetterau): Grundsteuerbescheid für Grundstücke erhalten

    Für die Erteilung des Grundsteuerbescheides und die Erhebung der Grundsteuer B ist die Stadt Reichelsheim zuständig.

    Ansprechpartner

    Stadt Reichelsheim (Wetterau) - Finanzverwaltung

    Adresse

    Postanschrift

    Zum Rathaus 1

    61203 Reichelsheim (Wetterau)

    Öffnungszeiten

    Montag bis Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr
    Donnerstag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
    Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 06035 1001-21

    Telefax: 06035 1001-40

    E-Mail: rathaus@stadt-reichelsheim.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 02.02.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    keine,
    Die Grundlage für die Steuerfestsetzung und -erhebung wird bei der Bewertung durch das jeweils zuständige Finanzamt gelegt. Notwendige Unterlagen für die Wertfeststellung sind bereits in dem dortigen Wertfeststellungs- und Grundsteuermessbetragsverfahren einzureichen.  
    Sollten Sie ggf. einen Erlassantrag stellen wollen, erfragen Sie bitte in Ihrer Gemeinde, in welcher Form und unter Beifügung welcher Unterlagen dies zu erfolgen hat.

    Hinweise für Reichelsheim (Wetterau): Grundsteuerbescheid für Grundstücke erhalten

    Die Grundlage für die Steuerfestsetzung und -erhebung wird bei der Bewertung durch das jeweils zuständige Finanzamt gelegt. Notwendige Unterlagen für die Wertfeststellung sind bereits in dem dortigen Wertfeststellungs- und Grundsteuermessbetragsverfahren einzureichen.  
    Sollten Sie ggf. einen Erlassantrag stellen wollen, erfragen Sie bitte in Ihrer Gemeinde, in welcher Form und unter Beifügung welcher Unterlagen dies zu erfolgen hat.

    Achtung:

    Ab dem Jahr 2025 gelten für die Grundsteuerfestsetzung neue Bemessungsgrundlagen. Grundlage hierfür ist die Grundsteuerreform.

    Für die Ermittlung der neuen Bemessungsgrundlagen müssen alle Eigentümerinnen und Eigentümer in Hessen bis zum 

    31.10.2022 eine entsprechende Erklärung beim zuständigen Finanzamt einreichen.

    Nähere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite der Hessischen Finanzbehörden:

     https://finanzamt.hessen.de/grundsteuerreform

    Formulare

    Formulare: grundsätzlich keine; ggf. Einzugsermächtigung für die Gemeinde zur Teilnahme am Lastschriftverfahren
    Onlineverfahren möglich: Erfragen sie dies bitte bei Ihrer Gemeinde.
    Schriftform erforderlich: ja
    Persönliches Erscheinen nötig: nein

    Hinweise für Reichelsheim (Wetterau): Grundsteuerbescheid für Grundstücke erhalten

    grundsätzlich keine;

    ggf. SEPA-Lastschriftmandat für die Stadt Reichelsheim zur Teilnahme am Lastschrifteinzugsverfahren

    Schriftform & Unterschrift erforderlich: ja - formlos oder mithilfe des Vordruckes "SEPA-Mandat für Grundbesitzabgaben"

    Persönliches Erscheinen nötig: nein

    Voraussetzungen

    Die Steuerpflicht tritt ein, wenn Sie Eigentümer eines Grundstücks sind.

    Hinweise für Reichelsheim (Wetterau): Grundsteuerbescheid für Grundstücke erhalten

    Die Steuerpflicht entsteht zum 1. Januar des Folgejahres nach Erwerb des Grundstückes und nach Vorliegen des Grundlagenbescheides (Grundsteuermessbescheid) vom zuständigen Finanzamt. 

    Rechtsgrundlage(n)

    § 41 ff Grundsteuergesetz (GrStG) (für Stichtage bis zum 01.01.2024)

    §§ 68 bis 94 und § 125, 129 bis 133 Bewertungsgesetz (BewG)

    Verfahrensablauf

    Nachdem das Finanzamt einen Einheitswert- und Grundsteuermessbescheid erlassen hat, erteilt die Gemeinde Ihnen auf dieser Grundlage einen Bescheid über die Festsetzung der Grundsteuer B. Dieser Bescheid kann die Festsetzung der Grundsteuer für ein, ggf. aber auch für mehrere Kalenderjahre enthalten.
    Ist in der Zukunft die gleiche Steuer wie im Vorjahr zu entrichten, kann die Gemeinde die Grundsteuer auch durch öffentliche Bekanntmachung festsetzen.
    Die Grundsteuerzahlung ist nach den festgelegten Zahlungsterminen vorzunehmen.

    Fristen

    Die Grundsteuer wird zu je einem Viertel ihres Jahresbetrages am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November fällig.
    Die Gemeinden können bestimmen, dass Kleinbeträge davon abweichend im Jahresbetrag oder in hälftigen Jahresbeträgen fällig werden.
    Zudem kann die Steuer auch auf Ihren Antrag hin zum 01. Juli in einem Jahresbetrag entrichtet werden.

    Hinweise für Reichelsheim (Wetterau): Grundsteuerbescheid für Grundstücke erhalten

    Zahlungstermine:

    Die Zahlungstermine für die Grundsteuerraten entnehmen Sie bitte Ihrem individuellen Grundsteuerbescheid.

    Erklärung der Bemessungsgrundlagen für Grundsteuerreform:

    Für die Ermittlung der neuen Bemessungsgrundlagen müssen alle Eigentümerinnen und Eigentümer in Hessen bis zum 

    31.10.2022 eine entsprechende Erklärung beim zuständigen Finanzamt einreichen.

    Nähere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite der Hessischen Finanzbehörden:

    https://finanzamt.hessen.de/grundsteuerreform

    Kosten

    • Es fallen keine Gebühren an;
    • es handelt sich um eine Steuerzahlung; weitere Kosten entstehen nur bei verspäteter Zahlung bzw. Nichtzahlung (bspw. Säumniszuschläge).

    Zulässige Zahlungsarten erfragen Sie in Ihrer Gemeinde.

    Hinweise für Reichelsheim (Wetterau): Grundsteuerbescheid für Grundstücke erhalten

    - Es fallen keine Gebühren an.

    - Es handelt sich um eine Steuerzahlung; weitere Kosten entstehen nur bei verspäteter Zahlung bzw. Nichtzahlung (bspw. Säumniszuschläge).

    -Die Grundsteuerforderungen können von Ihnen durch Banküberweisung beglichen werden oder sollten Sie den automatischen Einzug der fälligen Beträge von Ihrem Bankkonto wünschen, dann können Sie der Stadt Reichelsheim ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Sind Sie Eigentümer eines Grundstücks, ist dafür eine Grundsteuer B zu zahlen.

    Hinweise für Reichelsheim (Wetterau): Grundsteuerbescheid für Grundstücke erhalten

    Für land- und forstwirtschaftlichen Grundbesitz ist Grundsteuer A zu zahlen.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium der Finanzen am 29.07.2021

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Grundsteuermessbetrag, Grundsteuer B, Hebesatz, Einheitswert, Ersatzbemessungsgrundlage, Grundbesitz, Grundstück, Grundvermögen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English